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CDU-Streit um Abschaffung des allgemeinen Teilzeitanspruchs eskaliert

Die Forderung des CDU-Wirtschaftsflügels nach einer Abschaffung des grundsätzlichen Rechts auf Teilzeit stößt in der Partei auf deutlichen Widerspruch. Vor allem der CDU-Sozialflügel warnt davor, die bisherige Linie zu verlassen und den Anspruch auf Teilzeit deutlich einzuschränken.

Sozialflügel kritisiert Vorstoß des Wirtschaftsflügels

Dennis Radtke</em, Vorsitzender des CDU-Sozialflügels, wandte sich klar gegen die Pläne des Wirtschaftsflügels. "Mit einer solchen Einschränkung zäumen wir das Pferd von der falschen Seite auf", sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben). Zwar teile er den Wunsch nach mehr Vollzeitbeschäftigung unter bislang Teilzeitbeschäftigten, doch sieht er andere Ansatzpunkte: "Ich würde mir auch wünschen, dass mehr Menschen in Teilzeit, die sie oft als Teilzeitfalle empfinden, wieder auf Vollzeit wechseln. Dafür müssen wir aber die Rahmenbedingungen bei Kinderbetreuung und Pflege verbessern, die dies bislang an manchen Stellen unmöglich machen."

Radtke warnte zudem eindringlich davor, die bisherige Linie der CDU in dieser Frage zu ändern. Teilzeit lediglich auf Pflege und Kinderbetreuung zu begrenzen, hätte aus seiner Sicht weitreichende Folgen. Teilzeit auf Pflege und Kinderbetreuung zu beschränken, bedeute auch, festzulegen, bis zu welchem Alter und welchem Pflegegrad ein solcher Bedarf als nötig angesehen werde. „Das kann und soll jede Familie für sich selbst entscheiden. Aus guten Gründen haben wir uns als CDU immer für maximale Wahlfreiheit ausgesprochen“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Wirtschaftsflügel strebt Einschränkung des Rechtsanspruchs an

Laut eines Berichts des „Stern“ will der Wirtschaftsflügel der CDU den grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Teilzeit kippen. Ein entsprechender Antrag solle demnach beim Parteitag Ende Februar beschlossen werden. In dem Antrag mit dem Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“ fordere die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), dass für den Rechtsanspruch eine „besondere Begründung“ vorliegen müsse, wie der „Stern“ berichtete.

Als besondere Gründe werden in dem Antrag dem Bericht zufolge etwa die Erziehung von Kindern, die Pflege Angehöriger oder Weiterbildungen genannt. Freiwillige Teilzeitarbeit ohne Betreuungspflichten hingegen soll nicht mehr möglich sein, heißt es in dem „Stern“-Bericht.

Streit um Begrenzung der Teilzeitarbeit

Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Frage, ob der Anspruch auf Teilzeit an konkrete Gründe wie Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Fortbildungen geknüpft werden soll. Der Wirtschaftsflügel um die MIT will laut „Stern“ genau diese Einschränkung erreichen und freiwillige Teilzeitarbeit ohne Betreuungspflichten ausschließen.

Radtke hingegen hält diese Linie für falsch und verweist gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe auf die Bedeutung der individuellen Entscheidung von Familien. Die Debatte innerhalb der CDU konzentriert sich damit auf den Gegensatz zwischen einer stärkeren Regulierung der Teilzeitarbeit und der von Teilen der Partei betonten „maximalen Wahlfreiheit“.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Die HASEPOST-Redaktion liefert täglich aktuelle Nachrichten für Osnabrück und die Region. Dieser Artikel basiert auf Basismaterial der dts Nachrichtenagentur, das – sofern gekennzeichnet – durch KI bearbeitet wurde. Der Artikel wurde von unserer Redaktion geprüft, inhaltlich bearbeitet und gegebenenfalls um lokale Aspekte oder weiterführende Informationen aus anderen Quellen ergänzt.
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