In der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags ist es zu einer Auseinandersetzung gekommen, die eine vorläufige Unterbrechung der Sitzung zur Folge hatte. Der Streit dreht sich um das Vorschlagsrecht für das Amt des Landtagspräsidenten und die Möglichkeit zur Änderung der Geschäftsordnung. Über diese Frage wird nun das Landesverfassungsgericht entscheiden.
Konflikt um Vorschlagsrecht und Geschäftsordnung
Im Kern der Debatte steht die anstehende Wahl des Landtagspräsidenten. Laut Geschäftsordnung hat die AfD als stärkste Fraktion das Vorschlagsrecht. Die Nominierung Wiebke Muhsals durch die AfD hat jedoch zu Kontroversen geführt, da unklar ist, ob nach einem möglichen Scheitern ihrer Kandidatur neue Vorschläge ausschließlich von der stärksten Fraktion oder auch von anderen Gruppen kommen dürfen. Dieses Auslegungsproblem wurde von CDU und BSW dazu genutzt, einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung zu stellen und möglicherweise die Wahl von AfD-Politikern zu verhindern.
Streit eskaliert während der Sitzung
Trotz Unstimmigkeiten begann die Sitzung unter der Leitung des Alterspräsidenten Jürgen Treutler (AfD). Nach kurzer Zeit unterbrach Treutler die Sitzung jedoch, als der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Bühl, beantragte, die Beschlussfähigkeit festzustellen. Treutler lehnte diesen Antrag ab, eine Entscheidung, die Landtagsdirektor Jörg Hopfe als „rechtswidrig“ bezeichnete.
Die Situation eskalierte weiter, als Bühl auf seinem Antrag bestand und Treutler ihm daraufhin zwei Ordnungsrufe erteilte. Bühl warf Treutler vor, eine „Machtergreifung“ zu betreiben. Die Frage, ob Treutler tatsächlich als Alterspräsident die Befugnisse eines regulären Landtagspräsidenten hat und somit Ordnungsrufe erteilen darf, führte zu weiteren Diskussionen und Unterbrechungen.
Entscheidung durch das Landesverfassungsgericht
In einer weiteren Pause bestand Einigkeit unter den Fraktionsgeschäftsführern, dass jeder seine Rechtsauffassung zum weiteren Verlauf darlegen sollte. Die Parteien, mit Ausnahme der AfD, verwiesen dabei auf das Selbstorganisationsrecht des Parlaments, die Geschäftsordnung und die Tagesordnung. Schließlich gab Treutler Bühl das Wort, der daraufhin das Landesverfassungsgericht anrief. Die Sitzung wurde bis Samstag vertagt, in der Hoffnung, dass das Gericht bis dahin eine Klärung herbeiführen kann.
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