Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings (CDU), hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wiederaufnahme von Mordverfahren bedauert. Er befürchtet, dass die Entscheidung negative Auswirkungen auf die Verfolgung von Kriegsverbrechen haben könnte und bedauert, dass die Belange der Familien der Opfer und der Allgemeinheit seiner Meinung nach nicht ausreichend gewichtet wurden.
Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Günter Krings, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, äußerte Bedauern über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Wiederaufnahme von Mordverfahren. „Die heutige Entscheidung ist bitter für die Angehörigen von Mordopfern“, sagte er in einem Interview mit der „Welt“.
Mögliche Auswirkungen auf die Verfolgung von Kriegsverbrechen
Krings äußerte die Befürchtung, dass das Urteil auch negative Auswirkungen auf die Verfolgung von Kriegsverbrechen haben könnte. „Jetzt werden deutsche Staatsanwälte noch vorsichtiger werden, ob sie beispielsweise ein russisches Kriegsverbrechen bei uns zur Anklage bringen, wenn hier nicht alle Beweismittel aus dem Kriegsgebiet optimal verfügbar oder erreichbar sind“, warnte er.
Forderung nach stärkerer Gewichtung der Opferbelange
Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU beklagte zudem, dass die Belange der Familien der Opfer und der Allgemeinheit seiner Meinung nach nicht ausreichend berücksichtigt wurden. „Ich hätte mir gewünscht, dass das Gericht die Belange der Familien der Opfer und der Allgemeinheit stärker gewichtet hätte“, sagte Krings.
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