Die CDU plant, bei einer erneuten Regierungsbeteiligung das “Bürgergeld” zu überarbeiten und umzubenennen. Besondere Aufmerksamkeit soll dabei auf arbeitsfähige Empfänger und junge Arbeitslose gelegt werden, wie Generalsekretär Carsten Linnemann gegenüber dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” erklärte.
Geplante Änderungen des “Bürgergeldes”
Die CDU beabsichtigt das “Bürgergeld” grundlegend zu revidieren. “Dann werden wir das Prinzip des Förderns und Forderns wieder stärker durchsetzen und neu austarieren. Heißt: Wer arbeitsfähig ist und eine Arbeit aufnehmen kann, muss das auch tun”, so Linnemann. Weitere Voraussetzungen könnten gemeinnützige Tätigkeiten für Unterstützungsleistungen beinhalten.
Linnemann betonte, dass auch die Bezeichnung “Bürgergeld” geändert werden soll. Der aktuelle Begriff erwecke den falschen Eindruck, dass jeder Bürger einen Anspruch auf diese Leistung habe, unabhängig von seiner eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit.
Stärkerer Fokus auf junge Arbeitslose
Ein weiterer Kernpunkt der geplanten Überarbeitung bezieht sich auf junge Arbeitslose unter 25 Jahren. “Beziehen diese Bürgergeld und nehmen weder Angebote für eine Arbeit noch eine Ausbildung an, müssen sie in die Pflicht genommen werden und gegebenenfalls spürbare Sanktionen ausgesprochen werden”, erklärte der Generalsekretär. Linnemann zitierte das Bundesverfassungsgericht, das in seinem Urteil 2019 explizit auf diese Altersgruppe hingewiesen hatte und betonte die Wichtigkeit eines schnellen Handelns, um zu verhindern, dass junge Menschen “aus der Spur kommen”.