Die CDU plant, das derzeitige Bürgergeld abzuschaffen und durch eine „Neue Grundsicherung“ zu ersetzen, die zusätzliche Sanktionsmöglichkeiten ermöglicht. Der CDU-Bundesvorstand wird diesen Entwurf am Montag erörtern, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.
Die geplante Reform der CDU
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im November 2019 die Sanktionsmöglichkeiten gegen Arbeitslosengeldempfänger eingeschränkt hatte und Sanktionen durch die Bürgergeldreform 2022 weitgehend abgeschafft wurden, sieht die CDU nun einen Bedarf, Maßnahmen zur Sanktionierung wieder einzuführen. „ Jeder habe die Verpflichtung, alles zu tun, um möglichst schnell wieder ohne die Unterstützung der Solidargemeinschaft auszukommen„, lautet die Position der Christdemokraten.
Erhöhte Sanktionen und Mitwirkungspflichten
Ein Hauptanliegen der CDU ist es, Sanktionen „schneller, einfacher und unbürokratischer durchsetzen“ zu können. Wenn ein arbeitsfähiger Grundsicherungsempfänger eine zumutbare Arbeit ablehnt, soll künftig der Anspruch auf Grundsicherung entfallen. Zudem sollen die Mitwirkungspflichten verschärft und Leistungen zeitweise einbehalten werden, wenn ein Empfänger ohne triftigen Grund mehrfach nicht zu Terminen im Jobcenter erscheint.
Verschärfung der Vermögensregelungen
Zusätzlich plant die CDU eine Verschärfung der Vermögensregelungen sowie eine Abschaffung der Karenzzeit von zwölf Monaten. Wer Vermögen besitzt, soll nach Plänen der Partei die Grundsicherung nicht mehr in Anspruch nehmen können.
Bessere Arbeitsanreize und Qualifizierung
Die CDU strebt zudem „bessere Arbeitsanreize“ an und fordert eine Reform der Hinzuverdienstgrenzen. Die Partei möchte, dass „vermitteln, vermitteln, vermitteln“ das neue Leitmotiv für die Grundsicherung wird. Hierzu soll die Beratungsdichte erhöht und die Fallbelastung reduziert werden.
Eine neue Namensgebung
Abschließend hält die CDU eine Umbenennung des Bürgergelds in „Neue Grundsicherung“ für angemessen, da der bisherige Name irreführend sei. Die Partei betont, dass Grundsicherung eine Unterstützung für diejenigen ist, die ihren Lebensunterhalt nicht durch eigene Arbeit oder Vermögen bestreiten können, und nicht jedem zusteht.
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