Die CDU erhebt weiterhin Kritik am sogenannten „Demokratiefördergesetz“ und fordert dessen Aufgabe. Sie stützt sich dabei auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, das ihre Bedenken bestätigt und die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes anführt.
Kritikpunkte der CDU
Silvia Breher, stellvertretende CDU-Chefin, äußerte gegenüber der dts Nachrichtenagentur: „Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes hat unsere Kritik noch einmal bestätigt. Demnach hat der Bund keine klare Gesetzgebungskompetenz für ein Demokratiefördergesetz. Die Ampel muss dieses Vorhaben endlich aufgeben.“ Sie argwöhnt, dass das vorgesehene Gesetz das Vertrauen der Bürger in die Demokratie eher schädigen würde als stärken.
Bedarf an Transparenz und Regelungen
Breher deutet auch auf inhaltliche Schwachstellen hin: „Es fehlen klare Regelungen, die die Transparenz und Meinungsvielfalt bei der Förderung sichern und eine Demokratieklausel, die garantiert, dass mit den Fördergeldern keine Institutionen oder Personen finanziert werden, die die Grundwerte unserer Gesellschaft nicht akzeptieren oder gar zerstören wollen“, sagte sie.
Ziele des Demokratiefördergesetzes
Mit dem „Demokratiefördergesetz“ will die Bundesregierung Projekten Gelder zur Verfügung stellen, die ihrer Meinung nach die Demokratie stärken und „zur Stärkung gesellschaftlicher Vielfalt sowie zur Extremismusprävention“ beitragen. Der Bund fördert bereits seit einigen Jahren zahlreiche solche Projekte mit wachsenden finanziellen Mitteln. Während 2016 für die zwei größten Bundesprogramme „Demokratie leben“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ noch 62,5 Millionen Euro zur Verfügung standen, waren es im letzten Jahr bereits 212 Millionen Euro.
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