CDU-Generalsekretär warnt vor AfD-Verbotsantrag beim Gericht

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann warnt vor einem möglichen AfD-Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht, da er glaubt, dass dies die AfD nur stärken würde. Stattdessen mahnt er, die Politik der etablierten Parteien müsse sich verbessern, um den Protest einzusammeln.

Warnung vor AfD-Verbotsantrag

Carsten Linnemann, Generalsekretär der CDU, äußert Bedenken hinsichtlich eines potenziellen Verbotsantrags gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht. Wie er gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe erklärte, befürchtet er, dass ein solches Verfahren die AfD nur größer machen würde. “Viele AfD-Wähler, die ich kenne, sind keine Rassisten. Die wählen die AfD aus Protest. Und Protest kann man nicht verbieten”, zitiert ihn die Funke-Mediengruppe.

Verbesserung der Politik etablierter Parteien

Die Antwort auf den Protest, der die Wählerschaft der AfD treibt, müsse laut Linnemann in der Verbesserung der Politik der etablierten Parteien liegen. “Die Politik der etablierten Parteien muss besser werden, um diesen Protest einzusammeln”, so Linnemann gegenüber der Funke-Mediengruppe.

Erfahrungen mit NPD-Verbotsverfahren

Im weiteren Gespräch wies Linnemann auf die Erfahrungen mit dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren hin, welche seiner Ansicht nach die geringen Erfolgsaussichten eines Verbotsantrags gegen die AfD unterstreichen. “Im Übrigen zeigen die Erfahrungen mit dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren, dass die Erfolgsaussichten nicht allzu groß sind”, erklärte er.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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