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Startseite Deutschland & die WeltCDU-Generalsekretär lehnt AfD-Verbotsverfahren als riskant ab
Deutschland & die Welt

CDU-Generalsekretär lehnt AfD-Verbotsverfahren als riskant ab

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 10. Mai 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 10. Mai 2025
Carsten Linnemann (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann spricht sich gegen ein Verbotsverfahren gegen die AfD aus. Er warnt vor rechtlichen Unsicherheiten sowie politischen Risiken und betont, der Umgang mit den Wählern der Partei müsse durch inhaltliche Arbeit erfolgen.

Carsten Linnemann: Verbotsverfahren gegen AfD rechtlich und politisch problematisch

Carsten Linnemann, CDU-Generalsekretär, hat sich in einem Interview mit der „Welt am Sonntag“ klar gegen ein Verbotsverfahren gegen die AfD ausgesprochen. „Alle namhaften Rechtsexperten sagen, dass ein solches Verfahren nach jetziger Sachlage sehr schwierig sein würde und der Ausgang ungewiss“, begründet Linnemann seine Haltung laut der Zeitung.

Gefahr einer politischen Instrumentalisierung

Neben den juristischen Hürden warnt Linnemann auch vor erheblichen politischen Risiken eines solchen Verfahrens. Ein Verbotsverfahren würde seiner Ansicht nach sehr lange dauern und der AfD ermöglichen, sich in einer Opferrolle zu inszenieren. „Die AfD könnte ihre vermeintliche Opferrolle dann voll ausspielen“, erklärte Linnemann gegenüber der „Welt am Sonntag“.

Appell für inhaltliche Auseinandersetzung

Im Gespräch mit der „Welt am Sonntag“ betont Linnemann zudem, dass ein Verbot der Partei keine Lösung für die Unzufriedenheit vieler AfD-Wähler sei. „Außerdem: Sollte die AfD wirklich verboten werden, wäre das noch lange keine Antwort für ihre zehn Millionen in Teilen frustrierten Wähler. Man kann Frustration nicht verbieten, man kann sie nur durch gute Politik auflösen“, so Linnemann.

Mit seinen Aussagen unterstreicht der CDU-Generalsekretär die Notwendigkeit, die politische Auseinandersetzung mit der AfD vor allem durch überzeugende inhaltliche Angebote zu führen und nicht durch juristische Verbotsverfahren.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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