Die Diskussion um den Entzug der doppelten Staatsbürgerschaft für einen der beiden in Bayern festgenommenen mutmaßlichen russischen Spione entzündet sich am Fall Dieter S. Der Innenpolitiker Christoph de Vries (CDU) spricht sich dafür aus, während die SPD und FDP warnen davor, Staatsbürgerschaftsrechte als Sanktionsmittel zu benutzen.
Entzug der Staatsbürgerschaft als Sanktionsmittel?
Christoph de Vries (CDU) hat gegenüber dem “Handelsblatt” erklärt, dass der Verdächtige Dieter S. bei Bestätigung der Vorwürfe, in einer ausländischen terroristischen Vereinigung Mitglied gewesen zu sein, die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren sollte. Er beruft sich dabei auf das Staatsangehörigkeitsgesetz, das eine solche Sanktion bei Beteiligung an ausländischen terroristischen Kampfhandlungen ermöglicht.
Skepsis von SPD und FDP
Diese Annahme stößt bei Vertretern von SPD und FDP auf Kritik. Dirk Wiese, SPD-Fraktionsvize, warnt vor “reflexhaften Reaktionen”, wie er der Zeitung sagte. Er betont, dass es “aus guten Gründen enge Grenzen” für den Entzug der Staatsbürgerschaft gebe und dies nicht als Sanktionsmittel für Straftaten zulässig sei.
In ähnlicher Weise äußert sich der FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki: “Im Rechtsstaat werden auch schwerste Straftaten von Gerichten nach dem Strafrecht beurteilt und nicht von Ausländerbehörden über das Staatsangehörigkeitsrecht”, so Kubicki.
Der Fall Dieter S.
Bei Dieter S., der sowohl die deutsche als auch die russische Staatsbürgerschaft besitzt, hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl erlassen. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen Dezember 2014 und September 2016 in der Ostukraine als Kämpfer einer bewaffneten Einheit der “Volksrepublik Donezk” aktiv gewesen zu sein, die von der Bundesanwaltschaft als prorussische Vereinigung eingestuft wird. Ihr Ziel war die Loslösung des ukrainischen Verwaltungsbezirks Donezk.
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