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CDU fordert härtere Ausweisung straffälliger Flüchtlinge

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann plant, die Verschärfung des Ausweisungsrechts für straffällig gewordene Flüchtlinge zur Bedingung für eine Koalition nach der Bundestagswahl zu machen. Diese Forderung soll sowohl im Wahlprogramm als auch in einem Koalitionsvertrag der Union verankert werden. Linnemanns Vorschlag stößt jedoch auf möglichen Widerstand bei potenziellen Koalitionspartnern wie SPD und Grünen.

Verschärfte Regeln für Straftäter

Carsten Linnemann erklärte am Montag im Gespräch mit dem TV-Sender „Welt“, dass Artikel 45 des Aufenthaltsgesetzes so geändert werden müsse, dass bereits nach einer zweiten Straftat im kleineren Bereich der Aufenthaltstitel erlöschen solle. „Diese Änderung will ich. Die wird bei uns nicht nur im Wahlprogramm erweiterten Niederschlag finden, sondern wird auch in einem Koalitionsvertrag kommen“, so Linnemann.

Koalitionsbedingungen

Wer mit der Union regieren wolle, dem müsse laut Linnemann klar sein, dass jemand, der nach Deutschland kommt und hier Straftaten begeht, kein Recht habe, in Deutschland zu bleiben. „Ich finde, das kann man schon als Bedingung stellen“, sagte der CDU-Generalsekretär. Auf den Hinweis, dass diese Forderung sowohl mit der SPD als auch mit den Grünen schwierig umzusetzen sei, erklärte Linnemann: „Das interessiert mich erst mal nicht.“ Auch die Union müsse Bedingungen stellen.

Gesunder Menschenverstand

Linnemann betonte, es sei eine Frage des gesunden Menschenverstandes, dass Menschen, die nach Deutschland fliehen, kein Recht hätten, sich unanständig zu verhalten. Für ihn zählen dazu bereits zwei Straftaten wie Diebstahl oder Schwarzfahren. „Jemand, der nach Deutschland kommt, hat sein Gastrecht verwirkt, wenn er hier meint, tun und machen zu können, was er will. Hier muss man sich an Regeln und Gesetze halten“, führte er weiter aus. Nach Linnemanns Überzeugung, die er mit Gerichten teilt, braucht es einen „Warnschuss“, doch nach der zweiten Straftat müsse man Deutschland verlassen. Diebstähle, Körperverletzungen, Bedrohungen und Drogendelikte sollen künftig gezählt werden.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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