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CDU/CSU lehnt AfD-Verbotsverfahren als unklug ab

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich mehrheitlich gegen ein AfD-Verbotsverfahren ausgesprochen. Bei einer Abstimmung votierten nur sieben Abgeordnete für einen solchen Schritt, der als politisch kontraproduktiv und juristisch nicht erfolgversprechend angesehen wird.

CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen AfD-Verbotsverfahren

Die überwiegende Mehrheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich in ihrer Fraktionssitzung am Dienstag gegen ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. Bei einer Abstimmung in der Fraktion votierten lediglich sieben Abgeordnete für einen Beitritt zu dem Gruppenantrag aus den Reihen von SPD, Union, Grünen und Linken, berichtet die “Welt” (Donnerstagausgabe).

Argumente gegen ein AfD-Verbotsverfahren

Friedrich Merz (CDU), Fraktionsvorsitzender und Leitungsstab, äußerte sich in einem “Blitz-Briefing”: “Die Fraktion hält den Versuch eines Verbots der AfD zum jetzigen Zeitpunkt für juristisch nicht erfolgversprechend und politisch kontraproduktiv”. Das Papier, das in der Fraktion kursierte, listet Argumente auf, die aus Sicht der Fraktionsmehrheit gegen ein AfD-Verbotsverfahren in Karlsruhe sprechen. Unter anderem wird darauf hingewiesen, dass “die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Voraussetzungen für ein Parteiverbot aller Voraussicht nach nicht erfüllt” seien.

Risiken eines Verbotsverfahrens

Des Weiteren warnt das Papier vor einem möglichen Scheitern eines Verbotsverfahrens. In diesem Fall würde die AfD “faktisch ein verfassungsgerichtliches `Gütesiegel`” erhalten, eine verfassungsgemäße Partei zu sein. Dieses Risiko hält die Fraktion für “nicht vertretbar”. Der Leitungsstab um Merz betonte: “Wir halten es für einen Trugschluss zu glauben, die Zustimmung zur AfD ließe sich `wegverbieten`.” Sie sehen die Lösung darin, drängende politische Probleme zu lösen, um dem “weit verbreiteten Frust” in der Bevölkerung entgegenzuwirken.

Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien verfassungswidrig, die “nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden”. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Es ist in einem Bundesgesetz geregelt, dass der Verbotsantrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden kann.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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