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CDU/CSU fordert strenge Zuwanderungs- und Integrationsbedingungen

Der Wirtschaftsflügel der CDU und CSU verschärft seine Forderungen zur Begrenzung der Zuwanderung und schlägt die Implementierung eines verbindlichen „Integrationsvertrags“ vor. Dieser regelt nicht nur, was Zuwanderer von Deutschland erwarten können, sondern auch welche Integrationsleistungen sie erbringen müssen.

Klare Regelungen und Erwartungen

Die Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), Gitta Connemann, erklärte gegenüber der „Welt“: „Wir schlagen einen Integrationsvertrag vor. Dieser muss glasklar regeln, was ein Zuwanderer erwarten kann, aber auch beitragen muss, wenn er in unserem Land Schutz sucht“. Sie fügte hinzu: „Wer unsere Werte und Gesetze nicht achtet, wer sich weigert, unsere Sprache zu lernen, oder wer nicht für sich selbst sorgen will, darf und kann sich nicht auf unsere Solidarität verlassen.“

Vertragsklauseln

Laut einem Positionspapier der MIT sollen alle Zuwanderer, die in Deutschland Schutz suchen, in Zukunft eine individuelle Vereinbarung unterzeichnen müssen. Darin verpflichten sie sich, „innerhalb von maximal 18 Monaten den Lebensunterhalt für sich und seine Familie ohne staatliche Unterstützung zu bestreiten“, und je nach Vorkenntnissen entsprechende Niveaus beim Erwerb der deutschen Sprache zu erreichen sowie eine Ausbildung zu beginnen oder abzuschließen, wenn diese noch nicht absolviert wurde.

Sanktionen und Unterstützung

Eine „unentschuldigte Nichterfüllung des Integrationsvertrags“ führt laut dem Papier zur Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis, Ausreisepflicht und einer Sperre für künftige Aufenthalte. Darüber hinaus sollen Kommunen bundesweit dazu verpflichtet werden, Stellen für Integrationsmanagement einzurichten. Diese Integrationsmanager sollen Zuwanderer nicht nur unterstützen, sondern auch „die Fortschritte der Zuwanderer kontrollieren und bei Fehlentwicklungen eingreifen.“

Abschiebungen und Einreiseverbote

Personen, die das Land verlassen müssen, sollen dem Positionspapier zufolge in einen „Ausreisearrest“ mit der Option, jederzeit in das Heimatland auszureisen, aber nicht in ein anderes EU-Land oder zurück nach Deutschland. Darüber hinaus führt jede Abschiebung „zu einem dauerhaften Einreiseverbot in die Europäische Union“.

Der Wirtschaftsflügel der Union will auch die Zahl derer, die unmittelbar an den deutschen Grenzen um Schutz ersuchen, auf ein Minimum begrenzen und verfolgt die „dauerhafte Schließung der EU-Außengrenzen bei konsequenten Zurückweisungen aller nichteinreiseberechtigter Personen“. Dennoch soll die Aufnahme von Schutzsuchenden weiterhin möglich sein, aber nach einem Auswahlverfahren in Ländern außerhalb der EU.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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