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Startseite Deutschland & die WeltCDU/CSU-Bundestagsfraktion verklagt Bundesregierung vor Verfassungsgericht wegen Nicht-Beantwortung parlamentarischer Anfrage
Deutschland & die Welt

CDU/CSU-Bundestagsfraktion verklagt Bundesregierung vor Verfassungsgericht wegen Nicht-Beantwortung parlamentarischer Anfrage

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 7. Oktober 2023
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 7. Oktober 2023
Union kündigt Verfassungsklage gegen Wahlrechtsreform an
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Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zieht wegen einer unbeantworteten parlamentarischen Anfrage vor das Bundesverfassungsgericht. Der Grund ist die Nicht-Beantwortung einer Anfrage zur „Qualität der Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung“ durch das Bundesinnenministerium.

Unbeantwortete Anfrage der Union

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung in einem Organstreitverfahren vor das Bundesverfassungsgericht gebracht. Der Hintergrund der Klage ist die Nicht-Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Union durch das Bundesinnenministerium. Dabei ging es um die Frage, bei welchen Gesetzen die Bundesregierung regierungsinterne Fristen und Verfahren nicht eingehalten hat. Aus der Fraktion der Union heißt es, dass trotz ausreichender Frist keine Antwort erhalten wurde.

Zitat aus dem Antragsschriftsatz

In dem Antragsschriftsatz, über den die „Bild“ berichtet, heißt es: „Die Weigerung der Bundesregierung, die mit der Kleinen Anfrage zu Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung erbetenen Informationen mitzuteilen, verletzt die Antragstellerin unter mehreren Gesichtspunkten in ihrem parlamentarischen Informationsrecht aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz.“

Begründung der Bundesregierung

Die Bundesregierung begründet ihr Vorgehen mit einem Schreiben von Johann Saathoff (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat, an Hendrik Hoppenstedt (CDU) vom 17. Juli 2023. Darin heißt es, eine Beantwortung der Anfrage sei „mit zumutbarem Aufwand auch in Anbetracht der gewährten Fristverlängerung ohne Gefährdung der fristgerechten Erledigung der Fachaufgaben in den befassten Arbeitseinheiten nicht möglich“. Hierfür müsste für „mittlerweile 314 Gesetzesvorhaben (Stand: 30.06.2023) alle betreffenden Aktenbestandteile herausgesucht und gesichtet werden“, was „flächendeckend in allen Ressorts und Arbeitseinheiten der Bundesregierung erforderlich“ wäre.

Stellungnahme der CDU/CSU-Fraktion

Thorsten Frei (CDU), der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, äußerte sich gegenüber der „Bild“ zu dem Vorgehen: „Einmal mehr zeigt sich der mangelnde Respekt von Frau Faeser gegenüber den Bürgern und dem Parlament. In den vergangenen Wochen mussten wir schon ein unwürdiges Versteckspiel der Ministerin vor dem Bundestag erleben. Nun verweigert sie die Beantwortung wichtiger parlamentarischer Fragen. Dass unter der Federführung von Frau Faeser bewusst das grundgesetzlich geschützte Fragerecht der Abgeordneten verletzt wird, disqualifiziert sie als Verfassungsministerin. Frau Faesers Uneinsichtigkeit zwingt uns nun zum Gang nach Karlsruhe.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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