Die CDU äußert Bedenken gegenüber einer möglichen Aufweichung des Bundeswehr-Sondervermögens durch Änderungen im Haushaltsfinanzierungsgesetz. Die Reformvorschläge stoßen auf Kritik.
CDU kritisiert geplante Änderungen
Die CDU warnt vor einer Aufweichung des Bundeswehr-Sondervermögens durch einen neuen Entwurf für das Haushaltsfinanzierungsgesetz. „Die Art und Weise, wie jetzt das Sondervermögen aufgeweicht werden solle, sei „eine scheinheilige Politik wie aus dem Lehrbuch“, äußerte Ingo Gädechens (CDU), Haushaltspolitiker der Unionsfraktion im Bundestag, gegenüber „Business Insider“. Gädechens zeigt sich besorgt: „Langsam muss man sich wirklich Sorgen um unseren Bundeskanzler machen. Schon wieder erwischt ihn einer seiner berüchtigten Erinnerungslücken.“ Er erinnert an ein Versprechen des Bundeskanzlers aus dem Februar 2022, in dem er ein Sondervermögen für die Bundeswehr zur Finanzierung wichtiger Rüstungsvorhaben versprochen hatte.
Geplante Änderungen im Gesetz
Bisher heißt es im entsprechenden Gesetz: „Die Mittel des Sondervermögens sollen der Finanzierung bedeutsamer Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr, insbesondere komplexer überjähriger Maßnahmen, dienen.“ Dieser Satz soll nun laut Regierungsentwurf an entscheidenden Stellen aufgeweicht werden, wie „Business Insider“ berichtet. So ist nicht mehr von „bedeutsamen“ Ausrüstungsvorhaben die Rede, sondern nur noch von Ausrüstungsvorhaben. Auch der Nachsatz wird gestrichen.
Neue Definition von Ausrüstungsvorhaben
Der Begriff Ausrüstungsvorhaben wird in dem neuen Entwurf breiter definiert: „umfasst insbesondere bedeutsame Maßnahmen im Bereich der Rüstungsinvestitionen nebst mit diesen zusammenhängender Forschung, Munitionsausgaben, Infrastrukturprojekte sowie Projekte auf den Gebieten der Informationstechnologie, zum Schutz von und Sicherstellung des Zugangs zu Schlüsseltechnologie und Logistik für die Bundeswehr.“