Marco Wanderwitz (CDU) und Gesine Lötzsch (Die Linke) verteidigen den parteiübergreifend unterstützten Antrag für ein Verfahren zur Prüfung eines Verbots der AfD, trotz Widerständen aus der eigenen Partei. Beide Abgeordnete argumentieren für eine konsequente rechtliche Auseinandersetzung mit der Partei.
Wanderwitz beharrt auf Antrag
Der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz bleibt bei seiner Unterstützung für ein Verfahren gegen die AfD, obwohl es innerhalb der Unionsfraktion Kritik gibt. “Selbstverständlich sind wir als Einbringungswillige von unserem Vorhaben überzeugt, auch weiterhin”, sagte er der “Rheinischen Post” (Montagsausgabe). Unter Hinweis darauf, dass die Initiative in dieser Woche in der CDU/CSU-Fraktion zur Beratung vorgesehen ist, fügte er hinzu: “Dann sehen wir weiter.”
Lötzsch unterstützt Antrag
Auch die Linke-Abgeordnete Gesine Lötzsch sprach sich für den Vorstoß aus und betonte die Notwendigkeit, sich mit der AfD juristisch auseinanderzusetzen. “Wir müssen uns auf allen legalen Ebenen mit der AfD auseinandersetzen”, sagte sie. Lötzsch verwies dabei auf das NPD-Verbotsverfahren und deren Ergebnis: “Die NPD ist verfassungswidrig, ist aber unbedeutend und wird deshalb nicht verboten. Das muss jetzt bezogen auf die AfD überprüft werden.”
Reaktion auf Kritik
Im Hinblick auf die Kritik, dass ein Verfahren der AfD im Wahlkampf helfen könnte, äußerte Lötzsch: “Die AfD wird nicht durch das Verfahren stärker, sondern nur durch eine unsoziale Politik der Ampel-Regierung.” Sie betonte damit, dass nicht das Verfahren, sondern die politischen Entscheidungen der aktuellen Regierung die Popularität der AfD beeinflussen könnten.
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