Der CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz hat genügend Unterstützer für einen AfD-Verbotsantrag im Bundestag mobilisiert. Während er auf die schriftlichen Urteilsgründe des Oberverwaltungsgerichts Münster wartet, welches die Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall bestätigt hat, fordern die Grünen eine Taskforce zur Sammlung von Material für einen AfD-Verbotsantrag.
Antrag auf AfD-Verbot im Bundestag
Marco Wanderwitz (CDU) hat die benötigte Anzahl von 37 Unterstützern im Bundestag für einen AfD-Verbotsantrag erreicht. „Die haben wir zusammen“, sagte er der „taz“. Nun wartet man auf die schriftlichen Urteilsgründe der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster. Das Gericht hatte im Mai die Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bestätigt. „Wenn die Urteilsgründe vorliegen, werden wir unseren Verbotsantrag aktualisiert und gut begründet einbringen“, so Wanderwitz.
Der CDU-Politiker hatte bereits vor Monaten begonnen, Unterstützer für ein AfD-Verbotsverfahren zu suchen. Ein solcher Antrag kann von Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat eingebracht werden. Wanderwitz bezeichnete die jüngsten Wahlergebnisse der AfD in Ostdeutschland als „beängstigend und bedrückend“. Er warnte vor den Rechtsextremen, die nun ihre „immer radikaler werdende“ Agenda in vielen Kommunen durchsetzen könnten.
Forderung der Grünen
Die Grünen fordern parallel dazu von der Innenministerkonferenz die Einrichtung einer Taskforce, um Material für einen AfD-Verbotsantrag zusammenzutragen. „Die AfD ist ein Sicherheitsrisiko für die Menschen und die Demokratie“, äußerte Marcel Emmerich, Innenexperte der Grünen, gegenüber der „taz“. Emmerich erwartet, dass die Sicherheitsbehörden in einer systematischen Materialsammlung alle Informationen zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen der AfD zusammentragen. Eine entsprechende Arbeitsgruppe sollte auf der nächsten Innenministerkonferenz ins Leben gerufen werden. Diese findet von Mittwoch bis Freitag in Potsdam statt.
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