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Car Wars: Warum BOB nicht darf was die SPD für sich in Anspruch nimmt

Was ist im Wahlkampf erlaubt, was nicht? Der Bund Osnabrücker Bürger (BOB) macht derzeit die Erfahrung, dass der SPD offenbar einiges mehr erlaubt ist, als das, was der BOB im Vorfeld sogar schriftlich von der Verwaltung als erlaubt erklärt bekommen hatte.

Konkret geht es um Autos und das Parken – bekanntlich ein Reizthema in der Hasestadt. Der BOB, der wegen seines Eintreten gegen eine Sperrung des Neumarkts und der Kritik am radelverliebten Stadtbaurat oft als „Autofahrerpartei“ geschmäht wird, versucht im aktuellen Kommunalwahlkampf u.a. auch mit der Thematisierung der Parkplatzproblematik in der Stadt zu punkten.

Im Rahmen der BOB-Wahlkampfaktivitäten wurden in den vergangenen Wochen zwei Aktionen bei der Stadtverwaltung ordentlich angemeldet (Kopien der Anmeldebestätigung liegen dieser Redaktion vor), um jeweils vor dem Stadttheater und auf dem Marktplatz vor dem Rathaus einen „Popup-Parkplatz“ symbolisch und wie es in der Anmeldung heißt „konjunktivistisch“ zu präsentieren und zu thematisieren.

BOB fordert – SPD parkt (falsch)

Doch während der BOB noch über theoretisch möglich Parkplätze spricht, die fehlen und die zumindest zeitweise, zum Beispiel für einen Marktbesuch eingerichtet werden könnten (=Konjunktiv), parkt ein prominentes Osnabrücker SPD-Mitglied regelmäßig sein Auto direkt neben dem Wahlkampfstand.

Schönes Auto - "näher dran"... zum Beispiel am Schild mit dem absoluten Halteverbot und dem Zusatzschild nicht auf dem Gehweg parken zu dürfen
Schönes Auto – „näher dran“… zum Beispiel am Schild mit dem absoluten Halteverbot und dem Zusatzschild das festlegt, dass auch nicht auf dem Gehweg geparkt werden darf; Foto: Pohlmann

Nun gut, mag man sich beim BOB gedacht haben, während wir nur darüber reden, schafft die Sozialdemokratie Fakten – zumindest für ein offenbar etwas fußfaules Mitglied aus dem Wahlbereich Westerberg.

BOB soll für theoretische Parkverstöße zahlen

Um so überraschter war man bei der Wählervereinigung, als man vor einigen Tagen ein Schreiben von der Stadtverwaltung erhielt, in dem man dem BOB vorwarf, er habe durch die „visuelle Darstellung eines Parkplatzes mit Flatterband […] bewusst daraufhin gewirkt“, dass Autofahrer (vereinfacht zusammengefasst) in den deutlich gekennzeichneten Bereich der Fußgängerzone fahren um dort dann auch tatsächlich zu parken.
Also ein sehr vereinfachtes Stimulus-Response-Modell nach dem Prinzip: Wenn einem Autofahrer, und sei es auch nur in einer extra beantragten und von der Stadtverwaltung auch genehmigten zeitlich begrenzten Wahlkampfveranstaltung, ein möglicher Parkplatz gezeigt wird, dann parkt der Autofahrer auch da – und der BOB soll dann dafür die Strafe zahlen.
Ob allerdings überhaupt auch nur ein einziger Autofahrer die Diskussion über den Popup-Parkplatz tatsächlich als Einladung zum Falschparken falsch verstanden hat, bleibt in dem Behördenschreiben offen.

SPD-Ratsmitglied vom Westerberg parkt direkt unter Halteverbotschild

Wie viel weiter ist doch da die Osnabrücker SPD. Unserer Redaktion vorliegende Fotos belegen, wie das mit einem H-Kennzeichen versehene Oldtimer-Auto des SPD-Ratsherrn Heiko Schlatermund immer wieder auf Gehwegen und teils sogar direkt unterhalb von Halteverbotsschildern abgestellt wird.

Wir haben bei der Stadtverwaltung nachgefragt, ob es für die Sozialdemokraten vielleicht eine Ausnahmegenehmigung geben würde, die erlaubt das Privatauto des langjährigen Ratsmitglieds in direkter Nähe zum Wahlkampfstand und noch dazu im absoluten Halteverbot zu parken? Die Antwort fällt knapp aus: „Nein“.

SPD-Falschparker von Ordnungsamt einfach übersehen?

Ob gegen diese Art von eigenmächtig errichteten „PopUp-Parkplatz“ der SPD ebenso wie gegen den BOB ermittelt wird, wollten wir auch wissen; dazu Stadtsprecher Dr. Sven Jürgensen: „Sofern durch den Verkehrsaußendienst Parkverstöße festgestellt werden oder wir Hinweise zu Parkverstößen erhalten, werden diese Ordnungswidrigkeiten verfolgt und geahndet“.
Ist das nun ein „ja“ oder ein „nein“? Denn „festgestellt“ haben sollte der Verkehrsaußendienst das Wahlkampf-Parken der SPD, denn Mitarbeiter der Ordnungsbehörde sind regelmäßig rund um den Wochenmarkt unterwegs.

Ermittlungen aufgrund eines kuriosen Presseberichts

Wie aber hat die Verwaltung „festgestellt“, dass der BOB angeblich daran beteiligt gewesen sein soll, dass Autofahrer zum Falschparken animiert wurden?
Dr. Steffen Grüner vom BOB berichtete unserer Redaktion, dass eine Sachbearbeiterin der Stadt ihm auf telefonische Nachfrage erklärt habe, man habe das Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund eines Presseberichts in Gang gesetzt.
Dieser Artikel, so Grüner, sei allerdings von einem Redakteur der örtlichen Tageszeitung geschrieben worden, der die angemeldete PopUp-Parkplatz-Aktion am 7. August gar nicht selbst erlebt hatte.
Nachdem man bereits alles abgebaut hatte sei Dr. Grüner auf seinem Handy per Messenger kontaktiert worden und der Journalist habe sich nach der PopUp-Parkplatz-Aktion erkundigt. Der folgende Bericht der Tageszeitung habe daher auch nicht richtig erläutert, dass auf dem am „konjunktivistischen“ Parkplatz gezeigten Banner lediglich gestanden hat, dass dort ein Parkplatz entstehen „könnte“. Eine regelrechte Aufforderung zum Falschparken gab es überhaupt nicht, wie ein Foto des am Theater gezeigten Banners deutlich zeigt.

"Könnte", der BOB betont, dass er nur neue Parkplätze vorschlägt, sie nicht einfach durch Falschparken schafft
„Könnte“: Der BOB betont, dass er nur neue Parkplätze vorschlägt, sie aber nicht einfach durch Falschparken schafft (Foto: BOB)

Kommentar des Redakteurs

Bitte diesen Artikel nicht falsch verstehen. Die Sache mit dem Abstellen und dem Parken ist etwas, dass die Stadtverwaltung und vor allem der dafür zuständige Außendienst sensibel und flexibel handhaben muss.
Es gibt Grauzonen, zum Beispiel beim Ein- oder Ausladen oder bei Anliegern, insbesondere in der Innenstadt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Osnabrücker Ordnungsamt machen einen guten Job und sollen hier auf keinen Fall an den Pranger gestellt werden! Vielleicht wurde ihnen vom SPD-Wahlkampfteam auch vorgegaukelt, dass man nach dem Ausladen gleich wieder wegfahren werde… 

Mit etwas gutem Willen kann man ein im Wahlkampf eingesetztes Auto (noch dazu so ein schönes historisches Auto) auch als Teil einer Wahlkampagne sehen – wenn zum Beispiel die Sinnhaftigkeit bzw. der Unsinn der Umweltzonen in Frage gestellt werden soll, was hier und bei der SPD allerdings wohl nicht der Fall ist.
Welchen Mehrwert zieht der Wahlbürger oder die Sozialdemokratie daraus, wenn neben dem Klapptisch mit den Wahlprogrammen und den Luftballons ein altes Auto steht?

Damit, dass die Stadtverwaltung „vom Schreibtisch“, (nur) unter Bezugnahme auf einen Presseartikel und noch dazu entgegen der dem BOB erteilten Genehmigung für eine Wahlkampfaktion ermittelt, ist sie absolut über das Ziel hinausgeschossen.
Nun muss sich die Verwaltung die Frage stellen lassen, ob sie vielleicht auf dem linken Auge blind ist? Oder wollte man bewusst BOB in die Schranken weisen?

Und die SPD sollte sich die Frage stellen, ob es nicht ein gutes Zeichen wäre ein Auto nach dem Ausladen des Wahlkampfmaterials in eines der nahen Parkhäuser zu fahren? So als Vorbild für den Bürger? Oder gibt es Sonderrechte für die Genossen

Für Ratsmitglieder gibt es übrigens vergünstigte Dauerkarten für die Altstadtgarage. Da sieht man dann bei Ratssitzungen die teils beachtlich hubraumstarken SUV einiger Ratsmitglieder (auch der SPD) parken, während im Ratssitzungssaal gegen die individuelle Mobilität der Bürger gewettert und zum Beispiel für den Abbau weiterer Parkplätze gestimmt wird.
Man selbst hat ja als Kommunalpolitiker eine gesponserte Parkhaus-Dauerkarte …und nimmt es im Wahlkampf wohl auch nicht so genau. Leider entsteht hier ein sehr unappetitlicher Eindruck von doppelten Standards!

 


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Heiko Pohlmann
Heiko Pohlmann
Heiko Pohlmann gründete die HASEPOST 2014, basierend auf dem unter dem Titel "I-love-OS" seit 2011 erschienenen Tumbler-Blog. Die Ursprungsidee reicht auf das bereits 1996 gestartete Projekt "Loewenpudel.de" zurück. Direkte Durchwahl per Telefon: 0541/385984-11

  

   

 

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