Im Gewächshaus einer 65-Jährigen aus Melle fanden Ermittler des Polizeikommissariates am Donnerstag, dem 22. Oktober 2020, zehn Cannabispflanzen. Darüber hinaus wurden im Keller der Seniorin knapp 120 Gramm fertiges Marihuana aus einem vermutlich früheren Anbau gefunden.
Durch eine Zeugenaussage in einem anderen Ermittlungsverfahren sowie einen Hinweis aus der Bevölkerung bekam die Polizei in Melle Informationen darüber, dass auf einer Baustelle in Melle-Riemsloh mehrere osteuropäische Bauarbeiter entgegen arbeitsrechtlicher Bestimmungen (Schwarzarbeit) mit der Renovierung eines Mehrfamilienhauses beschäftigt seien und einer dieser Bauarbeiter an seiner Wohnung in Melle-Meesdorf Cannabispflanzen anbauen würde.
Arbeitsrechtliche Überprüfung der Baustelle
Am 22. Oktober 2020 erfolgte zunächst zusammen mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Osnabrück eine arbeitsrechtliche Überprüfung der Baustelle. Bei zwei angetroffenen Bauarbeitern erhärtete sich dabei der Verdacht des Verstoßes gegen arbeitsrechtliche Vorschriften. Auch hinsichtlich möglicher Verstöße des Eigentümers und Bauherrn des Hauses wird nun eine weitere Prüfung durchgeführt. Unter den Bauarbeitern befand sich auch der 27 Jahre alte Tatverdächtige für den Anbau der Cannabispflanzen, dessen Wohnung in Meesdorf die Polizei nach Abschluss der arbeitsrechtlichen Überprüfung durchsuchte.
Cannabispflanzen im Gewächshaus
Die Ermittler des Polizeikommissariates Melle wurden hierbei zwar nicht fündig, jedoch erlangte man im Rahmen der Durchsuchung Hinweise darauf, dass die im selben Haus wohnende Vermieterin des Bauarbeiters die Cannabispflanzen anbauen und Marihuana herstellen würde. Im Garten der 65-Jährigen fand man dann schließlich in einem Gewächshaus zehn Cannabispflanzen, die eine Größe von bis zu 190 cm hatten und bereits in voller Blüte standen. Sie waren geeignet, um aus ihnen mehrere hundert Gramm Marihuana zu gewinnen.
Verstoß gegen das Betäubungsmittelgewächs
Darüber hinaus wurden im Keller der Seniorin knapp 120 Gramm fertiges Marihuana aus einem vermutlich früheren Anbau gefunden. Die Frau wird sich nun wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittel verantworten müssen. In einer ersten Einlassung räumte sie den Tatvorwurf ein und gab an, die Cannabispflanzen für ihren eigenen Marihuanakonsum angebaut zu haben. Da keine Haftgründe vorlagen, blieb die Mellerin auf freiem Fuß.