Nach der Teil-Legalisierung von Cannabis erwartet der Apothekerverband Nordrhein einen Anstieg der ärztlichen Verschreibungen. Verbandschef Thomas Preis ruft zu einer Reform der Verschreibungspraxis auf und schlägt vor, in bestimmten Fällen Patienten die Selbsttherapie mit Cannabis zu ermöglichen.
Cannabis-Verschreibungen nehmen zu
Thomas Preis, Verbandschef des Apothekerverbandes Nordrhein, prognostiziert in einem Interview mit der „Rheinischen Post“, dass die ärztlichen Verschreibungen von Cannabis nach dessen Teil-Legalisierung deutlich ansteigen werden. „Wir gehen davon aus, dass Cannabis jetzt deutlich mehr verordnet wird“, erklärte Preis. Die Verschreibungsregeln seien gelockert worden und Cannabis-Therapien könnten nun durchgeführt werden, ohne dass andere Therapien zuvor versagt haben müssen.
Bürokratische Hürden sinken
Darüber hinaus betonte Preis, dass für Ärzte die bürokratische Last durch die Wegfall der Verordnung auf Betäubungsmittelrezepten sinkt. „Cannabis ist jetzt verschreibungsfähig wie andere Arzneimittel.“ Der Apothekerverband rechnet kurzfristig mit einer Verdoppelung der Privat-Verordnungen. Allerdings werde der Anstieg der Verordnungen für Kassenpatienten nicht so deutlich ausfallen, da Cannabis-Therapien weiterhin von den Kassen genehmigt werden müssen.
Reform der Verschreibungspflicht
Thomas Preis spricht sich für eine Reform der Verschreibungspflicht aus, da er davon ausgeht, dass zukünftig immer mehr Menschen eine Selbsttherapie mit Cannabis wünschen werden. „Ohne heilkundliche Begleitung ist das gesundheitsgefährdend“, warnte er und fügte hinzu: „Als Bezugsquelle für Cannabis zur Selbsttherapie bleibt nur der Eigenanbau, die Mitgliedschaft in einem Cannabis-Club oder der Bezug über den Schwarzmarkt.“
Apotheken als mögliche Abgabestelle
Preis regt an, dass Apotheken in bestimmten Fällen und unter strengen Bedingungen kleine Mengen Cannabis auch ohne Rezept zu medizinischen Zwecken an Patienten abgeben könnten. Als Abgabestelle von Cannabis zu Genusszwecken oder als Cannabisshop sieht er Apotheken jedoch nicht: „Als Abgabestelle von Cannabis zu Genusszwecken oder als Cannabisshop stehen Apotheken hingegen nicht zur Verfügung.“
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