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Cannabis-Gesetz: Niedersachsen entlässt Gefangene und prüft Verfahren

Mit dem Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes zum 1. April dieses Jahres wurden zwei Gefangene aus niedersächsischen Justizvollzugsanstalten entlassen und sechs Fälle von Überhaft gelöscht. Niedersachsens Justizministerium prüft zudem etwa 16.000 Ermittlungs- und Vollstreckungsverfahren aufgrund der neuen Rechtslage.

Entlassung und Löschung von Überhaft

Das niedersächsische Justizministerium hat auf Anfrage der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (Dienstagausgabe) bekannt gegeben, dass mit dem Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes zum 1. April dieses Jahres zwei Gefangene, die ursprünglich zu Geldstrafen verurteilt worden waren und deshalb eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten mussten, aus niedersächsischen Justizvollzugsanstalten entlassen wurden. Ihre Taten gelten nach der neuen Rechtslage nicht mehr als strafbar. Zudem wurde in sechs weiteren Fällen eine sogenannte Überhaft gelöscht. Diese hätte sich aufgrund eines Cannabis-Vergehens an eine bestehende Gefängnisstrafe angeschlossen.

Überprüfung von Verfahren und Strafen

Nach dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes mussten laut Justizministerium insgesamt etwa 16.000 Ermittlungs- und Vollstreckungsverfahren durch die Staatsanwaltschaften überprüft werden. In etwa 3.600 Vollstreckungsverfahren kam aufgrund der neuen Amnestieregelung ein Straferlass oder die Festlegung einer neuen Strafe in Betracht.

Entfall von Strafen

540 der Betroffenen (rund 15 Prozent) haben nach Angaben des Justizministeriums keine Strafe mehr zu befürchten, weil ihre ursprünglichen Vergehen nach der neuen Gesetzeslage nicht mehr strafbar sind.

Neubildung von Gesamtstrafen

In etwa 1.260 Fällen (35 Prozent), in denen Gerichte aufgrund anderer Vergehen Gesamtstrafen verhängt hatten, müssen diese nun neu gebildet werden. Dieser Prozess dauert nach Auskunft des Ministeriums noch an.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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