Das neue Cannabis-Gesetz, das seit dem 1. April in Kraft ist, stellt laut einer Abfrage der “Welt am Sonntag” bei Landesjustiz- und Innenministerien eine enorme Belastung für die Strafverfolgungsbehörden dar. Im Zuge der daraus resultierenden “Amnestie” wurden bereits Dutzende Häftlinge freigelassen, während die Prüfung hunderttausender Verfahren weiterhin einen erheblichen Zeitaufwand bedeutet.
Belastung durch das neue Cannabis-Gesetz
Das neue Gesetz hatte bereits greifbare Auswirkungen: Mindestens 64 Häftlinge kamen auf freien Fuß, einschließlich 24 in Bayern, 20 in Baden-Württemberg und neun in Hessen. Es gab jedoch keine Entlassungen in Thüringen, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, und Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz lieferten keine Daten.
Die Zahl der zu prüfenden Verfahren ist erheblich und liegt im sechsstelligen Bereich. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise stehen 60.000 Verfahren zur Überprüfung an, während in Niedersachsen 16.100 Fälle, in Bayern mehr als 29.000 Akten und in Mecklenburg-Vorpommern 6.500 Verfahren zu prüfen sind. Ein Sprecher des Bremer Justizministeriums äußerte dazu: “Eine derartige rückwirkende Amnestie ist in der deutschen Geschichte aus guten Gründen ein absoluter Exot”.
Zeitaufwand und Komplexität des neuen Gesetzes
Die Umfrage ergab, dass in den meisten Bundesländern die Akten manuell durchsucht werden müssen, was zu einem erheblichen Zeitaufwand führt. Das Justizministerium Baden-Württembergs schätzt, dass der zeitliche Aufwand bei den Staatsanwaltschaften pro Akte zwischen 15 und 60 Minuten variiert.
Georg Eisenreich (CSU), der bayerische Justizminister, kritisierte das neue Gesetz: “Die Teil-Legalisierung von Cannabis geht grundsätzlich in die falsche Richtung. Die Neuregelung ist äußerst kompliziert ausgestaltet. Sie enthält allein 37 Bußgeldtatbestände, mehr als doppelt so viele als bisher.”
Uneinheitliche Bußgeldregelung
Es gibt keine bundeseinheitliche Bußgeldregelung. Bislang hat nur Bayern einen konkreten Katalog vorgestellt, mit hohen Bußgeldern für das Kiffen in Sichtweite von Kitas und Schulen. In den anderen Bundesländern heißt es übereinstimmend, dass man an einem Bußgeldkatalog arbeite, jedoch noch keine genauen Bußgeldhöhen nennen könne.
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