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Bußgeld-Verjährungsfrist soll auf sechs Monate verlängert werden

Angesichts zunehmender Verkehrsverstöße in Deutschland planen die Innen- und Verkehrsminister der Länder, die Verjährungsfrist für Bußgelder von drei auf sechs Monate zu erhöhen. Durch diese Maßnahme sollen die Behörden entlastet und die flächendeckende Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gewährleistet werden.

Verlängerung der Verjährungsfrist zur Entlastung der Behörden

Die Deutsche Innen- und Verkehrsminister planen eine Verdopplung der gegenwärtigen Verjährungsfrist für Bußgelder im Zuge steigender Verkehrsverstöße. Laut der „Rheinischen Post“ soll die Verjährungsfrist von gegenwärtig drei auf sechs Monate erhöht werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Behörden deutlich zu entlasten.

Entlastung durch längere Eintreibungsfrist

Die Komplexität der Fälle sowie die Anzahl der Widerspruchsverfahren sind laut Bericht der Verkehrsministerkonferenz (VMK), welcher von der „Rheinischen Post“ zitiert wird, stark gestiegen. Durch die Verlängerung der Verjährungsfrist auf sechs Monate soll demnach die „flächendeckende Ahndung von Ordnungswidrigkeiten“ sichergestellt werden.

Einigung der Verkehrsminister

Eine Sprecherin des VMK-Vorsitzlandes Nordrhein-Westfalen bestätigte gegenüber der „Rheinischen Post“, dass sich die Verkehrsminister bei ihrem letzten Treffen einem entsprechenden Beschluss der Innenministerkonferenz „einstimmig angeschlossen“ haben. Dies deutet auf eine umfassende Zustimmung für die geplante Verlängerung der Verjährungsfrist hin.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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