(ots)Der Blick auf die Wetteraussichten für die kommenden Tage lässt Temperaturen unterhalb des Gefrierpunktes erwarten – stellenweise gab es bereits frostige Temperaturen. Für diejenigen, die ihr Kraftfahrzeug noch nicht mit Winterreifen ausgerüstet haben, wird es also höchste Zeit. Die Polizeidirektion Osnabrück mahnt zum Wechsel auf Winterreifen.

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Sobald Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte auf den Straßen herrschen, sind Winterreifen gesetzlich vorgeschrieben. Wer bei solchen Witterungsverhältnissen ein Kraftfahrzeug ohne entsprechende Bereifung im öffentlichen Verkehrsraum führt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern gefährdet sich und andere.

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass einige Verkehrsteilnehmer trotz entsprechender Wetteraussichten vom Wintereinbruch überrascht wurden. Die Folge können auch Verkehrsunfälle mit Verletzten sein. „Deshalb appellieren wir an die Verkehrsteilnehmer, die ihr Fahrzeug noch nicht mit Winterreifen ausgerüstet haben, sich jetzt um den Reifenwechsel zu kümmern“, sagt Dominik Wüller, Pressesprecher der Polizeidirektion Osnabrück.

Bessere Haftung und besseres Profil

Winterreifen erhöhen die Verkehrssicherheit, indem sie für eine bessere Haftung des Reifens auf dem Straßenbelag sorgen. Dieses liegt sowohl an einer speziellen Gummimischung des Reifens, als auch an einem besonderen Reifenprofil, durch welches insbesondere bei winterlichen Straßenverhältnissen eine höhere Bodenhaftung erreicht werden kann. Damit der Winterreifen seine Funktionsfähigkeit behält, reicht die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm oftmals nicht aus. Deshalb empfiehlt es sich, den Winterreifen ab einer Profiltiefe von mindestens 4 mm auszutauschen.

Bußgeld bis 120 Euro droht

Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum ohne witterungsgerechte Bereifung führt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Kommt es in Folge der nicht angemessenen Bereifung zu einer Behinderung, einer Gefährdung oder einem Verkehrsunfall, droht ein Bußgeld bis 120 Euro.