Wie geht es weiter im Dauer-Clinch zwischen dem Zoo Osnabrück und seinem ehemaligen Geschäftsführer Andreas Busemann? Nach dem fristlosen Rauswurf im vergangenen Sommer kam es am Mittwoch zu einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht. Doch eine Einigung zwischen den Parteien blieb aus – letztlich wird es wohl am Landgericht weitergehen.
Auch wenn man als ehemaliger Geschäftsführer im Rahmen einer Trennungsvereinbarung faktisch für das Nichtstun bezahlt wird, ist das kaum ein Anstellungsverhältnis, das vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden kann.
Ungefähr so lautet eine Erkenntnis, die dem ehemaligen Zoo-Geschäftsführer Andreas Busemann bei der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Osnabrück am Mittwoch mit auf den Weg gegeben wurde.
Ehrenrunde über das Arbeitsgericht mit wenig Aussicht auf Erfolg für Busemann
Nina Feldkamp, Rechtsanwältin des Zoos, bezeichnete es bei dem öffentlichen Termin im Fachgerichtszentrum an der Hakenstraße als „unnütze Inanspruchnahme von Ressourcen“. Denn das Arbeitsgericht wird am Ende aller Voraussicht nach nicht zuständig sein für den Streit zwischen dem Zoo und seinem ehemaligen Geschäftsführer.
Zwar hatte das Osnabrücker Arbeitsgericht grundsätzlich seine Zuständigkeit erklärt, was so auch vom Landesarbeitsgericht in Hannover (LAG) am 6. Dezember bestätigt wurde. Allerdings handelte es sich dabei mehr um eine formelle Feststellung, die sicherstellen soll, dass nicht ohne vorherige Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse die Angelegenheit an das Landgericht übergeht. Denn es gibt hohe Hürden dafür, dass Streitigkeiten zwischen einem GmbH Geschäftsführer und der Gesellschaft, für die dieser zuvor tätig war, so wie bei weisngsgebundenen Arbeitnehmern vor das Arbeitsgericht gehören, wie das Landesarbeitsgericht bereits mit Verweis auf höchstrichterliche Entscheidungen feststellte.
Zoo-Anwältin beklagt unnötige Extra-Runde über das Arbeitsgericht
Trotz weiterer deutlicher Hinweise auch vom Direktor des Arbeitsgerichts, Christian Hageböke, als Vorsitzender Richter beim Gütetermin, sowie der Feststellung von Zoo-Anwältin Feldkamp, dass nach dem für den 26. März terminierten Kammertermin am Arbeitsgericht dann vor dem Landgericht „nochmals bei Null“ angefangen werden muss, wollen Busemann und sein Rechtsanwalt Joachim Bensmann von der Kanzlei Dr. Hörnschemeyer diese Runde auch noch drehen. Allerdings deutete der Busemann-Anwalt an, dass sich die Einschätzung seines Mandanten bis dahin auch noch ändern könne.
Vor dem Landgericht wird es nicht mehr nur um Gehaltszahlungen gehen
Kommt es zum Showdown vor dem Landgericht, so wie es der Zoo anstrebt, wird es wohl nicht mehr nur darum gehen, ob man sich – wie vom Arbeitsrichter beiden Seiten vorgerechnet – gütlich und vielleicht in der Mitte, also bei der Zahlung von fünf statt der ursprünglich vereinbarten zehn Monatsgehälter, einigt. Dann dürften auch noch andere Hintergründe der fristlosen Kündigung auf den Tisch kommen, die weit über die ungefragte Einmischung in die Tätigkeit des neuen Geschäftsführers hinausgehen. Nach Angaben eines Zoo-Insiders gegenüber unserer Redaktion geht es um mehr als nur ein paar Strafzettel für Busemann und seine Frau, die dieser vom Zoo bezahlen ließ.