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Buschmann verteidigt Cannabis-Gesetz vehement gegen Kritik vom Richterbund

Der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat der Kritik des Deutschen Richterbundes widersprochen und behauptet, dass die Legalisierung von Cannabis zu einer Entlastung der Justiz führen würde.

Legalisation als Entlastung der Justiz

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – “Ich bin sehr zuversichtlich, dass eine pragmatischere Drogenpolitik zu einer Entlastung der Gerichte führen wird. Die geäußerte Skepsis des Richterbundes mag vielleicht auch daher rühren, dass man generell bei diesem Vorhaben politische Vorbehalte hat”, sagte Buschmann den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben). “Generell gilt: Wenn Menschen auf legale Weise Cannabis kaufen und konsumieren können, werden die Fälle weniger, die vor Gericht landen”, so Buschmann. Grundsätzlich befürwortet der Justizminister die Legalisierung von Cannabis unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen.

Fehler der vergangenen Drogenpolitik

“Die repressive Drogenpolitik der vergangenen Jahrzehnte ist gescheitert. Sie hat den Konsum nicht eingedämmt, sie hat unzählige Menschen in die Kriminalität gedrängt und einen blühenden Schwarzmarkt geschaffen”, sagte Buschmann. “Wir brauchen eine bessere Drogenpolitik.” Der Schutz von Jugendlichen und Heranwachsenden habe dabei “eine ganz zentrale Bedeutung”.

Pläne des Bundeskabinetts

Am Mittwoch will sich das Bundeskabinett mit dem Gesetzentwurf zur Legalisierung des Cannabis-Konsums befassen. Die Bundesregierung plant eine straffreie Abgabe etwa von Marihuana und Haschisch an Erwachsene in bestimmten Abgabestellen und will auch den privaten Anbau von Cannabis-Pflanzen legalisieren. Der Deutsche Richterbund hatte kritisiert, dass das “kleinteilige Gesetz” zu einem “hohen behördlichen Kontrollaufwand” sowie vielen “neuen Streitfragen” führen würde, die dann auch vor Gericht landen würden.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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