Der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) äußert sich kritisch zur Bundesratsinitiative der sächsischen Landesregierung, das Stalking von Politikern unter Strafe zu stellen. Buschmann sieht keinen Mangel an Gesetzen, sondern vielmehr Defizite bei Aufklärungsquoten und Strafverfolgung, und warnt davor, ein Klima der Angst zu schüren.
Buschmanns Stellungnahme zur Bundesratsinitiative
Marco Buschmann hat skeptisch auf die Bundesratsinitiative der sächsischen Landesregierung reagiert, wonach Stalking von Politikern unter Strafe gestellt werden soll. „Wir werden uns den Vorstoß genau anschauen. Ich warne aber davor, den Eindruck zu erwecken, dass Politiker sich ganz allgemein vor der eigenen Bevölkerung fürchten müssen“, erklärte der FDP-Politiker gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Er betonte die Wichtigkeit der Rolle von Polizei und Justiz bei der schnellen Aufklärung von Übergriffen gegen Politiker: „Es gibt bei physischer Gewalt keine offensichtlichen Strafbarkeitslücken. Hier geht es in der Praxis eher um Vollzugs- als um Gesetzesdefizite. Das beste Strafgesetz nützt nichts, wenn die Aufklärungsquoten niedrig sind. Dann gehe jeder Abschreckungseffekt verloren, egal wie weit der Strafrahmen reiche.“
Schutz der körperlichen Unversehrtheit und Anklagegeschwindigkeit
Buschmann zeigte sich auch irritiert über den oft vermittelten Eindruck, das deutsche Strafrecht würde nur unzureichend vor gewaltsamen Übergriffen schützen. „Die körperliche Unversehrtheit ist im Strafrecht umfassend geschützt“, sagte er. Entscheidend sei vielmehr, dass es bei Straftaten schnell zu einer Anklage komme.
Persönliche Bedrohung und Verantwortung der AfD
Ohne ins Detail zu gehen, deutete der Minister an, selbst bedroht zu werden: „Ich könnte von Vorfällen berichten, die ich niemandem wünsche, aber ich trage diese Dinge nicht an die Öffentlichkeit. Ich möchte niemanden zur Nachahmung motivieren.“ Auf die Frage nach einer Mitverantwortung der AfD für Gewalt gegen Politiker äußerte sich Buschmann ebenfalls kritisch: „Die AfD trägt sicher zu einem vergifteten Klima bei. Aber das ist nicht das größte Problem, das mit dieser Partei verbunden ist. In der AfD gibt es Verdachtsfälle von Spionage, ausländischer Finanzierung und Kooperation mit autoritären Mächten.“
Position zur Frage eines AfD-Verbotsverfahrens
Trotz seiner Kritik an der Partei riet Buschmann von einem AfD-Verbotsverfahren ab. „Wenn man ein Parteiverbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht anstrengt, muss man sich seiner Sache sehr sicher sein“, führte der FDP-Politiker aus. Ein Scheitern könne der AfD einen Propagandaerfolg bescheren. Stattdessen sollten Demokraten „für breiteste Mehrheiten jenseits der AfD“ sorgen, eine Partei, die Buschmann als „rechtspopulistisch und in Teilen rechtsextremistisch“ bezeichnete.
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