Der FDP-Generalsekretär Marco Buschmann äußert rechtliche Bedenken gegen die CSU-Forderung nach Grenzzurückweisungen von Flüchtlingen. Laut Buschmann sei eine völker- und europarechtliche Änderung notwendig, um die rechtliche Grundlage für die Zurückweisungen zu schaffen. Zudem zeigt er sich erstaunt über die Forderungen zur Abschiebung nach zwei Straftaten, da das bestehende Recht dies bereits nach der ersten Straftat erlaube.
Rechtliche Bedenken zu Grenzzurückweisungen
Marco Buschmann, FDP-Generalsekretär und ehemaliger Justizminister, hat rechtliche Vorbehalte gegenüber der CSU-Forderung geäußert, Flüchtlinge an der deutschen Grenze zurückzuweisen. In einem Interview mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben) erklärte Buschmann, dass deutsche Gerichte seit 2019 mehrfach entschieden hätten, dass solche Zurückweisungen unzulässig seien. „Politisch befürworte ich die Zurückweisung auch von Menschen, die an der deutschen Grenze um Asyl bitten, wenn sie aus einem anderen EU-Staat kommen, denn dort sind sie sicher“, so Buschmann. Er betonte jedoch, dass die Rechtslage in der Wissenschaft umstritten sei.
Völker- und europarechtliche Änderungen gefordert
Buschmann hält eine Anpassung des Völker- und Europarechts für zwingend notwendig, um die rechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Grenzzurückweisungen zu lösen. Während seiner Amtszeit als Justizminister der Ampelkoalition hatte er vorgeschlagen, die von der Union geforderten Maßnahmen an einem begrenzten Grenzabschnitt zu testen. Ziel war es, mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Verwunderung über Abschiebeforderungen
Ebenfalls irritiert zeigte sich Buschmann über die Forderung des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz nach Abschiebungen bereits nach zwei begangenen Straftaten. Buschmann stellte fest: „Das hat mich etwas verwundert. Denn das geltende Recht ermöglicht schon jetzt Abschiebungen in vielen Fällen bereits nach der ersten Straftat.“ Trotzdem könne über eine Ausweitung dieser Regelung debattiert werden.
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