Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat ein Reformpaket vorgeschlagen, mit dem das Unterhaltsrecht für Trennungskinder aktualisiert und fairer gestaltet werden soll.
Historische Veränderungen des Familienlebens
Der Bundesjustizminister betonte gegenüber der „Welt am Sonntag“, dass das Unterhaltsrecht „dringend auf die Höhe der Zeit“ gebracht werden müsse, da es noch immer von der veralteten Vorstellung ausgeht, dass einer betreut und einer zahlt. „Heute werden viele Kinder von beiden Eltern betreut – auch nach einer Trennung“, so Buschmann. Diese veränderte Lebenswirklichkeit müsse sich nun auch im Unterhaltsrecht widerspiegeln.
Ziele der Reform
Das Ziel der Reform ist laut dem Eckpunktepapier, das der „Welt am Sonntag“ vorliegt, eine kindeswohlorientierte, partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch durch das Unterhaltsrecht zu fördern. Hierfür sollen die finanziellen Lasten fairer verteilt werden. „Wenn ein Elternteil substanzielle Betreuungsleistungen erbringt, muss das Unterhaltsrecht dem Rechnung tragen,“ dabei wird die bisherige Rechtslage als „in höchstem Maße unbefriedigend“ bezeichnet.
Neue Regelungen
Es ist geplant, dass eine wesentliche Übernahme der Betreuung, definiert als ein Betreuungsanteil zwischen 30 und 49 Prozent, zu einer spürbaren Reduzierung des Kindesunterhalts führt. Mit diesem Schritt soll die Akzeptanz gemeinsamer Betreuung gefördert und mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Für diejenigen, die weniger als 30 Prozent Betreuung übernehmen, bleibt das Prinzip „Einer betreut, einer zahlt“ bestehen.
Finanzielle Aspekte der Reform
Eine klar definierte Berechnungsmethode soll helfen, die Unterhaltsleistung entsprechend der Betreuungsleistung und den beiderseitigen Einkommen der Eltern zu ermitteln. Der Unterhaltsanspruch des Kindes soll anhand der von den Oberlandesgerichten festgelegten „Düsseldorfer Tabelle“ festgestellt werden. Von dem berechneten Unterhaltsbedarf des Kindes wird zunächst eine Pauschale von 15 Prozent abgezogen, da ein Teil des Bedarfs im Haushalt des mitbetreuenden Elternteils gedeckt wird.
Ungleichheit der Einkommen
Sollte ein Elternteil mehr verdienen als der andere, soll er auch künftig mehr Unterhaltslasten tragen, wobei beiden ein angemessener Selbstbehalt in Höhe von derzeit 1650 Euro verbleiben muss. Die jeweiligen Anteile werden dann mit einem Betreuungsfaktor gewichtet.
Auswirkungen der Reform
Nach Meinung des Justizministeriums wird die Reform beiden Elternteilen zugutekommen, sogar den bisher meist als Hauptbetreuer fungierenden Müttern. „Ein stärkeres Engagement von Vätern ist auch für Mütter vorteilhaft. Sie sparen dadurch eigene Aufwendungen und haben unter Umständen mehr Freiraum, etwa auch für eigene Erwerbstätigkeit,“ so das Ministerium. Buschmann plant außerdem, die Höhe des notwendigen Selbstbehalts gesetzlich festzuschreiben und alle zwei Jahre per Rechtsverordnung anzupassen.