Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plant Verbesserungen zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Einflussnahme. Noch im Sommer sollen Vorschläge vorgestellt werden, die eine Änderung des Grundgesetzes nach sich ziehen könnten. Ein möglicher Abschluss könnte bis Ende des Jahres erreicht werden.
Schutz des Bundesverfassungsgerichts im Fokus
Im Gespräch mit der „Rheinischen Post“ äußerte sich Marco Buschmann, Bundesjustizminister (FDP), zu seinen Plänen für einen erweiterten Schutz des Bundesverfassungsgerichts. „Die Gespräche verlaufen seriös und vertrauensvoll zwischen Koalition und Union“, so Buschmann. „Meine Hoffnung ist, dass wir im Sommer eine Liste an Vorschlägen dazu vorlegen werden, was nach unserer gemeinsamen Auffassung konkret zu tun ist.“
Änderung des Grundgesetzes als Ziel
Der Bundesjustizminister rechnet mit einem regulären Verfahren zur Änderung des Grundgesetzes im Anschluss an die Vorstellung dieser Vorschläge. Ein Abschluss dieses Prozesses könnte seiner Einschätzung nach bis zum Ende des Jahres erreicht werden. Buschmann betonte allerdings, dass es kein „Turboverfahren“ geben werde, da dies „unangemessen“ sei.
Vorsicht vor Einflussnahme durch Populisten
Der Justizminister wies auf die Gefahren hin, die von populistischen und autoritären Bewegungen ausgehen. Er verwies auf Beispiele aus Polen und Ungarn, wo solche Gruppen gegen die Verfassungsgerichte vorgegangen seien. Aus diesem Grund überlege man, „welche Regelungen über das Bundesverfassungsgericht nicht wie bislang in einem einfachen Gesetz, sondern in der Verfassung verankert werden sollten“. Damit würde es eine Zweidrittelmehrheit erfordern, um an den Strukturprinzipien des Gerichts zu rütteln.
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