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Buschmann plant Entkriminalisierung von Schwarzfahren und Fahrerflucht

Der deutsche Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plant eine Entkriminalisierung von Schwarzfahren und Fahrerflucht sowie eine Herabsetzung des Mindeststrafmaßes für bestimmte Delikte mit Kinderpornografie. Laut Buschmann sollen diese Änderungen dazu beitragen, Sanktionsverfahren zu standardisieren und weniger personalintensive Lösungen zu fördern.

Entkriminalisierung von Schwarzfahren und Fahrerflucht

Marco Buschmann (FDP) ist entschlossen, das Fahren ohne Fahrschein – im Volksmund „Schwarzfahren“ genannt – sowie Fahrerflucht aus dem Strafrecht zu nehmen und zu Ordnungswidrigkeiten zu degradieren. „Wir wollen die sogenannte Beförderungserschleichung, oder populär gesagt: das Fahren ohne Fahrschein, nicht mehr unter Strafe stellen, sondern zu einer Ordnungswidrigkeit machen“, sagte der Bundesjustizminister in einem Interview mit der Wochenzeitung „Die Zeit“. Trotz der Illegitimität dieser Handlungen plädiert er für ein weniger personalintensives Sanktionsverfahren.

Digitale Meldestelle für Fahrerflucht

Buschmann bringt zudem eine Änderung hinsichtlich der Fahrerflucht ins Spiel. Er schlägt vor, dass Personen, die aus Versehen ein anderes Fahrzeug berühren und dabei Schäden verursachen, diese künftig online melden können. „Wir wollen für anständige Menschen, die für die Schäden, die sie verursacht haben, auch einstehen wollen, mit einer digitalen Meldestelle einen moderneren Weg finden, als manchmal sehr lange Zeit auf die Polizei warten zu müssen.“

Herabsetzung der Mindeststrafe bei Kinderpornografie

Darüber hinaus strebt der Justizminister eine Absenkung des Mindeststrafmaßes für bestimmte Fälle von Kinderpornografie an. Er argumentiert, dass die 2021 erhöhten Höchststrafen beibehalten werden sollten, die Mindeststrafe jedoch zu unverhältnismäßigen Konsequenzen führen könne. „Landeten entsprechende Bilder etwa nach einem Hacker-Angriff auf dem eigenen Facebook-Profil, mache man sich schon mit einem Screenshot der Bilder strafbar“, erläutert Buschmann. „Und die Mindeststrafe ist ein Jahr Gefängnis. Da stimmt etwas nicht.“ Er fordert, dass Staatsanwaltschaften und Gerichten wieder die Möglichkeit gegeben werden sollte, Verfahren in solchen Fällen einzustellen.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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