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Buschmann lehnt Streichung von Artikel 146 ab

Der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) spricht sich gegen die Streichung des Artikels 146 aus und plädiert für das Weiterarbeiten mit dem Grundgesetz als gelebte Verfassung. Zudem äußert er sich skeptisch bezüglich der Einrichtung eines Feiertages anlässlich des Tags des Grundgesetzes.

Bundesjustizminister Buschmann für Fortführung des Grundgesetzes

Marco Buschmann (FDP), Bundesjustizminister, sieht keine Notwendigkeit, fast 35 Jahre nach der Wiedervereinigung den Artikel 146 zu streichen und das Grundgesetz als endgültige Verfassung anzuerkennen. „Wir sollten mit dem Grundgesetz weiterarbeiten“, sagten er in einem Interview mit der „Rheinischen Post“. „Es ist faktisch seit der Wiedervereinigung unsere gemeinsame und gelebte Verfassung. Die Debatte über den Artikel 146 finde ich daher ein wenig theoretisch.“

Historischer Hintergrund des Grundgesetzes

Der Minister erläuterte weiter, dass der Name „Grundgesetz“ den historischen Hintergrund hat, dass es ursprünglich nur als Provisorium gedacht war. „Wollte man noch einmal darüber nachdenken, wie man einen Staat nach 75 Jahren Erfolgsgeschichte gestaltet, würde sich die ganz breite Mehrheit genau die Strukturen wieder wünschen, die wir heute haben.“ Artikel 146 sieht vor, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, wenn eine Verfassung in Kraft tritt, „die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“.

Kein neuer Feiertag für das Grundgesetz

In Bezug auf die Diskussion, ob der Tag des Grundgesetzes am 23. Mai zum Feiertag gemacht werden sollte, äußerte Buschmann Bedenken: „Zwar finde ich den Vorschlag grundsätzlich sympathisch. Aber mehr Feiertage passen wirtschaftlich nicht in die Zeit. Man müsste dann also auch die Frage beantworten, welchen anderen Feiertag man dafür abschaffen wollte.“

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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