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Buschmann lehnt heimliche Wohnungsdurchsuchungen strikt ab

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wendet sich scharf gegen Pläne des Innenministeriums, heimliche Durchsuchungen von Wohnungen durch das Bundeskriminalamt (BKA) zu erlauben. Mit Nachdruck betont er seine Ablehnung und bezeichnet die Idee als „Tabubruch“.

Keine Zustimmung für heimliche Durchsuchungen

Marco Buschmann äußerte sich auf Twitter/X zu den Plänen des Innenministeriums und stellte klar: „Es wird keine Befugnisse zum heimlichen Schnüffeln in Wohnungen geben“. In deutlichen Worten machte der FDP-Politiker seine ablehnende Haltung deutlich: „Im Staat des Grundgesetzes machen wir so etwas nicht. Das wäre ein absoluter Tabubruch.“ Buschmann sieht sich selbst „als Verfassungsminister“, der solche Vorhaben entschieden ablehnt. Sollte es tatsächlich zu einer entsprechenden Initiative kommen, prognostiziert er: „Sollte jemand das ernsthaft vorschlagen wollen, wird ein solcher Vorschlag weder das Kabinett passieren, noch wird es eine Mehrheit im Parlament dafür geben“.

Planung zur Terrorismusbekämpfung

In der Berichterstattung der SZ ist zu lesen, dass das Innenministerium, geführt von Nancy Faeser (SPD), einen 66-seitigen Referentenentwurf zur Gesetzesänderung vorgelegt hat. Dieser beinhaltet die Option für das BKA, im Zuge der Terrorismusbekämpfung heimliche Hausdurchsuchungen durchzuführen. Dieses rechtliche Mittel, das bislang ausgeschlossen war, könnte zu Online-Durchsuchungen und Telekommunikationsüberwachungen genutzt werden oder sogar zu regulären Hausdurchsuchungen führen.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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