Bundesjustizminister Marco Buschmann lehnt die Forderungen nach einer Aussetzung der Schuldenbremse ab, trotz der Sorgen um die sich verschärfende Wirtschaftslage Deutschlands.
Ablehnung von Buschmann
Der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat der Forderung nach einem Aussetzen der Schuldenbremse eine klare Absage erteilt. „Die Schuldenbremse ist ein Gebot unseres Grundgesetzes“, betonte er. Sie könne nicht „beliebig einfrieren oder auftauen wie ein Stück Brot“. Darüber hinaus definiert er sie als eine „rechtliche Leitplanke“ für die Politik. „Wer es mit dem Rechtsstaat ernst meint, muss sie auch einhalten“, fügte Buschmann hinzu.
Forderungen nach Aussetzung
Zuvor hatten mehrere SPD-Politiker und Ökonomen Finanzminister Christian Lindner (FDP) aufgefordert, die Schuldenbremse für das kommende Jahr auszusetzen. „Deutschland droht durch Preis- und Zinssteigerungen, durch Abwanderung von Unternehmen und durch Engpässe bei Fachkräften eine sich verschärfende wirtschaftliche Lage“, warnte Berlins SPD-Chefin und Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey in der „Süddeutschen Zeitung“. Sie spricht sich für eine weitere „zeitlich begrenzte“ Lockerung der Schuldenbremse aus, die ernsthaft diskutiert werden sollte.
Kritik an der Schuldenbremse
Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, kritisierte die Schuldenbremse in der SZ als „schädlich“ und als „ein Überbleibsel einer vergangenen Zeit“. Monika Schnitzer, Vorsitzende der Wirtschaftsweisen, schlug ebenfalls eine Aussetzung der Schuldenbremse vor, um Konjunkturprogramme zu finanzieren.