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Bundeswirtschaftsministerium legt Bedingungen für Klimaschutzverträge fest

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Voraussetzungen für die Vergabe von Klimaschutzverträgen an energieintensive Industrien festgelegt. Durch diese Verträge sollen Mehrkosten, die durch den Umstieg auf klimafreundlichere Technologien entstehen, ausgeglichen werden.

Bundeswirtschaftsministerium bereitet erste Vergabe von Klimaschutzverträgen vor

Das Bundeswirtschaftsministerium hat gegenüber dem „Handelsblatt“ bestätigt, dass der erste Förderaufruf für die Klimaschutzverträge bereits komplett vorbereitet ist. „Die finale Ressortabstimmung ist abgeschlossen“, teilte das Ministerium mit. Der Fördermechanismus werde nun abschließend vom Bundesfinanzministerium und vom Bundesrechnungshof geprüft. „Sobald dies abgeschlossen ist, startet das Bundeswirtschaftsministerium das erste Gebotsverfahren“, hieß es weiter.

Klimaschutzverträge als Teil des Wegs zur Klimaneutralität

Die Klimaschutzverträge sind ein Schlüsselinstrument der Bundesregierung, um die energieintensive Industrie auf ihrem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen. Durch diese Verträge sollen die Mehrkosten, die Unternehmen für den Bau und Betrieb umweltfreundlicherer Anlagen entstehen, durch den Staat ausgeglichen werden.

Vier Milliarden Euro für die erste Ausschreibung

Für die erste Ausschreibung von Klimaschutzverträgen plant der Bund, nach Informationen des „Handelsblatts“, vier Milliarden Euro bereitzustellen. Dieser Geldbetrag soll allerdings über die Laufzeit der 15-jährigen Klimaschutzverträge in Raten ausgezahlt werden. Die Obergrenze für die erste Ausschreibungsrunde soll auf eine Milliarde Euro pro Antrag festgelegt werden. Diese Summe gilt dann für die gesamte Laufzeit des Vertrages.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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