Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) schließt ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht nicht aus. In einem Interview betonte er die Wichtigkeit, einzelne Äußerungen, und Personen unter die Lupe zu nehmen und nachweisen zu können, bevor ein Verfahren eröffnet wird.
Parteiverbotsverfahren gegen AfD nicht ausgeschlossen
Robert Habeck, Bundeswirtschaftsminister und Mitglied der Grünen, äußerte während seines Israel-Besuchs gegenüber den TV-Sendern RTL und ntv seine Offenheit gegenüber einem eventuellen Parteiverbotsverfahren gegen die AfD. Zwar betonte er, dass in Deutschland die Schwelle für Parteiverbote bewusst hoch angesetzt ist, um Missbrauch gegen demokratische Parteien zu verhindern. Dennoch scheint er in dem konkreten Fall bereit, diese Option in Betracht zu ziehen.
Äußerungen und Individuen auf dem Prüfstand
Habeck betonte die Wichtigkeit, einzelne Äußerungen, Personen und Gliederungen der Partei genau zu beobachten. Es sei notwendig, „Beweise zu sammeln, die hart genug sind, um ein Gerichtsverfahren durchsetzen zu können,“ sagte er. Ein solcher Prozess sei „für geboten“ zu halten.
Kontakte zur „Identitären Bewegung“
Ein Bericht von Correctiv, dass AfD-Politiker und Mitglieder der „Werteunion“ Kontakte zur „Identitären Bewegung“ unterhalten haben sollen, die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird, hat ihn laut Eigenaussagen nicht überrascht. Er erwähnte ein Buch von AfD-Politiker Björn Höcke, in dem „Szenarien, von einer ethnischen Reinheit“ diskutiert werden – inklusive notwendiger Gewaltanwendung.
„Hier müssen schon alle wissen, die sich der AfD oder ihrem Spektrum zugehörig fühlen, was das für Menschen sind“, äußerte Habeck. Er warnte eindringlich: „Sie sind bereit, Gewalt einzusetzen gegen Menschen, um ihre Idee von einem anderen Deutschland durchzusetzen.“
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