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Bundesweite Schwerpunktprüfung: Osnabrücker Zoll stellt 46 Unregelmäßigkeiten im Wach- und Sicherheitsgewerbe fest

Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellte der Osnabrücker Zoll 46 Unrechtmäßigkeiten im Wach- und Sicherheitsgewerbe fest.

Abstands- und Zugangskontrollen in und vor Supermärkten, die Sicherung von Geld- und Werttransporten, der Schutz von Veranstaltungen und Gebäuden, Kontrollen auf Flughäfen und Bahnhöfen – all diese Aufgaben werden von Beschäftigten im Wach- und Sicherheitsgewerbe wahrgenommen. Der Zoll kontrollierte am Freitag, 17. September 2021 im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung einen Teil der im Wach- und Sicherheitsgewerbe tätigen Personen und Arbeitgeber.

Prüfung der Arbeitsbedingungen

Beim Hauptzollamt Osnabrück waren 55 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit u.a. in den Landkreisen Osnabrück, Emsland, Diepholz, Vechta, Nienburg und Cloppenburg sowie in der Grafschaft Bentheim und der Stadt Osnabrück unterwegs und prüften die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Die Zöllnerinnen und Zöllner kontrollierten insbesondere die ordnungsgemäße Zahlung des vorgeschriebenen Mindestlohns, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Insgesamt wurden 219 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt.

Ergebnisse der Kontrollen

Nach bisherigen Erkenntnissen haben sich dabei in 46 Fällen Unstimmigkeiten im Bezirk des Hauptzollamts Osnabrück ergeben, die einer weiteren Prüfung bedürfen. Konkret handelt es sich dabei in fünf Fällen um Anhaltspunkte, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. In sechs Fällen ermittelt das Hauptzollamt wegen Sozialleistungsbetrugs. Darüber hinaus besteht in 34 Fällen die Vermutung, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde und in einem Fall, dass eine Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung vorliegt.

Um die Rechtsverstöße zu verifizieren und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.

Titelbild: /Bild: Zoll


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Polizei Pressestelle
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