Bundesweit führte der Zoll am Donnerstag (9. März) Mindeslohnsprüfungen durch – so auch in Osnabrück. In der Hasestadt prüften 57 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Osnabrück im Rahmen der bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktaktion die Einhaltung des Mindestlohns.
Insgesamt wurden 140 Arbeitgeber kontrolliert und vor Ort mehr als 430 Arbeitnehmer zu ihrer Beschäftigung befragt. Geprüft wurden unter anderem der Einzelhandel, Kraftfahrzeugdienstleistungsbetriebe und Autowaschanlagen.
30 Hinweis auf Verstöße
Am Tag der Mindestlohnschwerpunktprüfung stellten die Beamtinnen und Beamten 30 erste Hinweise auf Verstöße fest, die weiter aufgeklärt werden müssen. An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, z.B. in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.
FKS deckt zahlreiche Manipulationsformen auf
Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.
Im vergangenen Jahr leitete das Hauptzollamt Osnabrück 69 Verfahren wegen Verstoßes gegen den Mindestlohn gegen Arbeitgeber ein. Auch im laufenden Jahr liegt der Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf den Mindestarbeitsbedingungen der Unternehmen und den organisierten Formen von Schwarzarbeit.