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Bundeswehroffizier wegen Terrorplänen: BGH bestätigt vorherige Verurteilung

Das Urteil gegen einen unter Terrorverdacht stehenden früheren Bundeswehroffizier bleibt bestehen. Der Bundesgerichtshof bezeichnete die Revision des Offiziers gegen seine Verurteilung zu fünfeinhalb Jahren Haft am Donnerstag als „offensichtlich unbegründet“.

Verurteilung bleibt bestehen

Der Bundesgerichtshof lehnte den Einspruch des Offiziers gegen sein Urteil ab, der sich im Jahr 2015 als Flüchtling ausgegeben haben soll. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte ihn wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, zahlreicher strafbewehrter Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz, der Unterschlagung sowie Betruges für schuldig befunden. Eine Nachprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof zeigte weder im Schuldspruch noch im Strafausspruch einen Rechtsfehler. Damit gilt das Strafverfahren als rechtskräftig abgeschlossen.

Politische Gesinnung und geplante Taten

Laut Oberlandesgericht hatte der frühere Oberstleutnant eine „seit Jahren verfestigte völkisch-nationalistische, antisemitische, rassistische und demokratiefeindliche Gesinnung“. Er glaubte an eine zionistische Verschwörung, die einen systematischen Rassenkrieg führen würde. Dieser sollte, seiner Meinung nach, zur „Auslöschung der deutschen Rasse“ führen.

Im Jahr 2016 fasste er den Entschluss, einen Anschlag auf eine „verantwortliche“ Person zu verüben, um einen politischen und gesellschaftlichen Wandel herbeizuführen und zum „Erhalt der deutschen Nation“ beizutragen. Mögliche Anschlagsziele waren laut Urteil unter anderem die damalige Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, der damalige Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz sowie eine Journalistin und Stiftungsgründerin jüdischer Herkunft.

Illegale Waffenbesitz und geplante Vorgehensweise

Der Angeklagte besaß bis zu seiner Festnahme im April 2017 unerlaubt zwei halbautomatische Gewehre und eine Pistole und hatte zeitweise in Wien eine weitere Pistole. Darüber hinaus hatte er 1.090 Schuss Munition und 51 Sprengkörper gelagert, die er größtenteils aus Bundeswehrbeständen entnommen haben soll. Er hatte vor, eine der vier Schusswaffen für seinen geplanten Anschlag zu nutzen, so der Bundesgerichtshof.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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