Das Bundesverteidigungsministerium hat bestätigt, dass das 100-Milliarden-Sondervermögen für die Bundeswehr nicht von der vom Finanzministerium verhängten Haushaltssperre betroffen ist. Trotzdem sind neue Vorhaben geplant, deren Finanzierung nicht ausschließlich über das Sondervermögen abgedeckt sein wird.
Bundeswehr-Sondervermögen nicht von Haushaltssperre betroffen
Trotz anderslautender Presseberichte ist das 100-Milliarden-Euro schwere Sondervermögen der Bundeswehr von der Haushaltssperre des Finanzministeriums ausgenommen. Dies hat das Bundesverteidigungsministerium am Donnerstag in einer Mitteilung klargestellt. „Das Sondervermögen Bundeswehr ist prinzipiell von der Haushaltssperre ausgenommen“, betonte das Ministerium.
Finanzierung neuer Projekte
Allerdings sind auch neue Projekte in Planung, deren Umsetzung nicht vollständig durch das Sondervermögen finanziert werden kann. Hierzu erklärte das Bundesverteidigungsministerium: „Es sind aus dem Sondervermögen heraus allerdings auch neue Vorhaben vorgesehen, deren Finanzierung nicht ausschließlich über das Sondervermögen abgedeckt sein wird.“
Dem Ministerium zufolge hat es aus eigenem Antrieb die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen für solche Projekte bis auf Weiteres beschränkt. Dennoch besteht die Möglichkeit, beim Finanzministerium Anträge zu stellen, um die Finanzierung auch dieser Projekte aus dem Sondervermögen sicherzustellen. „Es besteht jedoch die Möglichkeit, Anträge beim Finanzministerium zu stellen, um die Finanzierung auch dieser Projekte aus dem Sondervermögen abzusichern“, erläuterte das Verteidigungsministerium.
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