Die Bundesregierung will der Bundeswehr mit einem neuen Weltraumgesetz weitreichende Rechte einräumen, private Weltraumaktivitäten für Verteidigungszwecke zu nutzen. Betroffene Unternehmen sollen laut Entwurf eine marktangemessene Entschädigung erhalten. Der Entwurf liegt aktuell in der Ressortabstimmung.
Zugriff nur für Verteidigung und in begrenztem Maß
Laut Referentenentwurf des Bundesforschungsministeriums darf die Bundeswehr Leistungen wie Satellitendaten oder Aufklärungsbilder von privaten Akteuren anfordern, "sofern dies für Zwecke der Verteidigung, insbesondere zur Abwendung einer Gefahr, durch die von außen der Bestand des Bundes […] bedroht wird, erforderlich ist". Der Zugriff ist jedoch "unerlässliche Maß zu beschränken". Im Gegenzug haben die Unternehmen Anspruch auf "marktangemessene Entschädigung, zumindest aber eine kostendeckende Entschädigung zuzüglich einer angemessenen Gewinnmarge".
Der Entwurf orientiert sich an den Eckpunkten der Ampelregierung von September 2024. Ursprünglich war ein ähnlicher Zugriff auch für Bevölkerungsschutz- und andere Sicherheitsbehörden geplant, nun ist er auf die Bundeswehrverwaltung beschränkt.
Aufsicht und offene Fragen zur Zuständigkeit
Eine einzelne Behörde soll laut Entwurf die Aufsicht über Weltraumaktivitäten und Starteinrichtungen übernehmen. Sie kann "die Steuerung eines Weltraumgegenstands vorübergehend übernehmen" oder "den Betrieb einer Starteinrichtung oder die Durchführung einer Weltraumaktivität untersagen". Als Beispiele für Weltraumgegenstände werden Satelliten genannt.
Offen bleibt jedoch, welche Behörde künftig für Genehmigung, Überwachung und Durchsetzung der nicht-staatlichen Aktivitäten zuständig sein soll.
Rechtsrahmen und Zeitplan
Das Gesetz soll erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für private Raumfahrtaktivitäten in Deutschland schaffen. Staatliche Aktivitäten sind davon ausgenommen. Aktuell befindet sich der Entwurf in der Ressortabstimmung, der Kabinettbeschluss ist für Oktober 2026 geplant.