Das deutsche Kabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der es ermöglicht, Extremisten schneller aus der Bundeswehr zu entlassen und gleichzeitig die rechtsstaatlichen Grundsätze wahrt.
Neue Regelung zur Entlassung von Extremisten
In der Bundeswehr sollen Extremisten künftig schneller entlassen werden können. Dafür soll ein spezifischer Entlassungstatbestand geschaffen werden, der an das Bundesverfassungsschutzgesetz anknüpft. Soldaten, die nachweislich verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützen oder verfolgen, können dann unabhängig von ihrem Status durch einen Verwaltungsakt aus dem Dienstverhältnis entfernt werden. Die Entlassung erfolgt nun durch die Behörde selbst, nicht nach langwierigen Gerichtsverfahren. Der Rechtsschutz bleibt jedoch gewährleistet, da eine gerichtliche Überprüfung dieser Entscheidung möglich ist.
Wachsamkeit und Konsequenz
„Wir sind wachsam, um im Einzelfall schnell und konsequent handeln zu können“, sagte Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD). Der Gesetzentwurf schaffe die Möglichkeit, „die Bundeswehr vor verfassungsfeindlichen Strömungen zu bewahren, und das bei Wahrung aller rechtsstaatlichen Grundsätze“, fügte er hinzu.
Änderung des Soldatengesetzes
Neben dem neuen Entlassungstatbestand wird das Soldatengesetz in Anlehnung an die Regelungen für Beamte geändert. Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung führt nun zum Verlust der Rechtsstellung des Soldaten, ohne dass es eines weiterführenden Verwaltungsaktes bedarf. Diese Regelung gilt für alle Soldaten sowie ehemalige Soldaten. Zudem steht eine solche Verurteilung einer Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten sowie eines Soldaten auf Zeit entgegen.