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Startseite Deutschland & die WeltBundeswehr-Geheimdienst fordert Soldaten zur Meldung rechtsextremer AfD-Mitgliedschaft auf
Deutschland & die Welt

Bundeswehr-Geheimdienst fordert Soldaten zur Meldung rechtsextremer AfD-Mitgliedschaft auf

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 9. Februar 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 9. Februar 2024
Foto: dts
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Der Militärische Abschirmdienst (MAD) der Bundeswehr hat alle Soldaten, die Mitglieder der als gesichert rechtsextrem eingestuften Jugendorganisation der AfD sind, aufgefordert, ihre Mitgliedschaft umgehend beim Dienstherrn zu melden. Der Dienst warnt, dass jedes Mitglied in den Reihen der Bundeswehr als nachrichtendienstlicher Verdachtsfall gewertet wird.

MAD fordert Offenlegung von AfD-Mitgliedschaft

Nach Angaben der dts Nachrichtenagentur veröffentlichte der Militärische Abschirmdienst (MAD) der Bundeswehr am Montag eine Meldung im Intranet der Truppe. Darin warnte der MAD: „Wir werten die Mitgliedschaft in einer als gesichert rechtsextremen Organisation immer als tatsächlichen Anhaltspunkt für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.“

Gerichtsurteil bestätigt rechtsextreme Einstufung der Jungen Alternative

An dem Tag, an dem die Meldung veröffentlicht wurde, bestätigte ein Gericht, dass die AfD-Kaderschmiede Junge Alternative (JA) als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnet werden darf. Daraufhin warnte der MAD, dass jedes JA-Mitglied in den Reihen der Bundeswehr als nachrichtendienstlicher Verdachtsfall bewertet werden würde.

Pflicht zur Meldung für alle Mitglieder rechtsextremer Organisationen

Nicht nur die Mitglieder der Jungen Alternative sind betroffen. Der MAD forderte auch jeden Soldaten, der Mitglied bei einem als gesichert rechtsextrem eingestuften Landesverband der AfD ist, auf, dies „unverzüglich“ zu melden.

Für den Erhalt der freiheitlichen Grundordnung

Als Soldaten der Bundeswehr gehört es zur Pflicht, sowohl im Dienst als auch privat für den Erhalt der freiheitlichen Grundordnung einzutreten. Schon das Fehlen einer eindeutigen Distanzierung von Bestrebungen, die diesen Staat und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen oder diffamieren, wird als Verletzung dieser Pflicht gesehen. Der MAD machte deutlich: „Das bloße Schweigen ist an dieser Stelle zu wenig“.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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