Bundeswahlleiterin Ruth Brand warnte vor den Risiken eines zu frühen Neuwahltermins des Bundestags. Die Wahlvorbereitung könnte durch in die Phase fallende Feiertage beeinträchtigt werden, und auch die zunehmend wichtiger werdende Briefwahl sei eine Herausforderung.
Bedenken gegen einen frühen Neuwahltermin
Bundeswahlleiterin Ruth Brand betonte in einer Sondersitzung des Bundestagswahlprüfungsausschusses am Dienstag die Bedeutung des Zeitraums von der Auflösung des Bundestages bis zum Wahltag. Sie äußerte Bedenken, dass ein zu früher Neuwahltermin die dringend benötigte Vorlaufzeit reduzieren könnte. „Der Zeitraum von der Auflösung des Bundestages bis zum Wahltag ist eine sehr entscheidende Phase“, so Brand. Insbesondere wenn Feiertage in diese Phase fallen, könnte dies die Vorbereitungen beeinträchtigen, selbst wenn Wahlorgane und Gemeinden an diesen Tagen regulär arbeiten.
Herausforderungen der Wahlvorbereitung
Dabei beleuchtete sie auch die Herausforderungen, die sich aus der Wahlterminplanung ergeben. „Ganz konkret, wenn ich einen Wahltermin im Januar habe, muss je nach Termin der Druck der Wahlunterlagen sehr nah an Weihnachten oder in der ersten Januarwoche erfolgen“, erläuterte Brand. Sie wies darauf hin, dass die Wahlorganisation auch von Dienstleistern, insbesondere Logistikunternehmen, abhängig sei, die in diesem Zeitraum schwieriger zu bekommen seien.
Wachsende Bedeutung der Briefwahl
Die Bundeswahlleiterin sprach zudem die Herausforderungen der Briefwahl an, die in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen hat und mittlerweile ein entscheidender Faktor für die Höhe der Wahlbeteiligung ist. „Im Rahmen der strengen wahlrechtlichen Fristvorgaben ist jeder Tag, der zur Verfügung steht, von Bedeutung, um die Briefwahl durchführen zu können“, erläuterte Brand.
Auf Nachfrage stellte sie weiterhin klar, dass sie eine Neuwahl im Januar nicht für unmöglich hält. „Ich habe gesagt, es gibt Risiken“, betonte Brand. Damit meinte sie, dass ein unvorhergesehenes Ereignis zu einem Wahlfehler führen könnte. Sie betonte jedoch, dass sie die zuletzt diskutierten Wahltermine im Februar für rechtssicher durchführbar hält.
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