Der Bundeswahlausschuss hat für die Europawahl am 9. Juni 2024 insgesamt 35 Parteien und politische Vereinigungen zugelassen. Neu auf dem Wahlzettel sind unter anderem die Klimaliste, das Bündnis Sahra Wagenknecht und die „Letzte Generation“.
Zugelassene Parteien und politische Vereinigungen
Zu den zugelassenen Parteien gehören die bisher im Europaparlament vertretenen Parteien CDU, CSU, Grüne, SPD, AfD und Linke, aber auch kleinere Gruppierungen wie die Satirepartei „Die Partei“, die Freien Wähler und die Tierschutzpartei. Die Partei „Heimat“, die frühere NPD, steht ebenso zur Wahl wie die ÖDP, die Familien-Partei und die Piratenpartei. Besonderheit in Deutschland: Die CSU ist nur in Bayern wählbar, in allen anderen Bundesländern steht die CDU auf dem Wahlzettel.
Neue politische Gruppierungen und Umbenennungen
Neu auf dem Wahlzettel stehen das Bündnis Sahra Wagenknecht, die Klimaliste und die „Letzte Generation“. Die der türkischen Regierungspartei AKP nahe Partei DAVA und die den „Querdenkern“ nahestehende „Die Basis“ wurden ebenfalls zugelassen.
Weitere zugelassene Parteien und Gruppierungen
Zusätzlich zu den etablierten Parteien wurden auch kleinere Gruppierungen zur Wahl zugelassen, darunter die Aktion Bürger für Gerechtigkeit (AGB), die Partei der Vernunft (PDV) und die Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung. Zugelassen wurden auch die Partei des Fortschritts (PdF), die Partei der Humanisten (PdH) und die V-Partei³.
Nicht zugelassene Parteien und Gruppierungen
Nicht zugelassen wurden „Die Planetaren Demokrat_innen“, „Ab jetzt – Demokratie durch Volksabstimmung“, „Deutsche Tradition Sozial“, „Zukunft Mega – mitbestimmen, ehrlich, gerecht, anders“, „Die Liebe Europäische Partei“, „Bürger. Rechtsstaat. Demokratie. – Initiative für das Grundgesetz“, „Wir für Euch Bürgerforum“, „Grundeinkommen für Alle“ und „Die Haie – Partei mit Biss“. In einigen Fällen wurden auch einzelne Kandidaten nicht zugelassen.
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