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Startseite Deutschland & die WeltBundesverkehrsminister fordert höhere Strafen für Flughafen-Blockaden durch Klimaaktivisten
Deutschland & die Welt

Bundesverkehrsminister fordert höhere Strafen für Flughafen-Blockaden durch Klimaaktivisten

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 5. Oktober 2023
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 5. Oktober 2023
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Um Flughäfen besser vor Blockade-Aktionen zu schützen, fordert Bundesverkehrsminister Volker Wissing höhere Mindeststrafen bei Eindringen in Sicherheitsbereiche. Der Politiker erwartet zugleich von beteiligten Systempartnern im Luftverkehr, Schadensersatzforderungen geltend zu machen.

Wissing fordert Mindestfreiheitsstrafe

Der Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) beschuldigt die Aktivisten der „Letzten Generation“, gezielt Aktionen gegen den sicheren Betrieb an Flughäfen zu planen. „Unser aktueller Gesetzesrahmen umfasst bisher nicht die gezielten Aktionen der Klimakleber gegen den sicheren Betrieb an Flughäfen“, sagte er der „Bild“ (Freitagsausgabe). Daher fordert Wissing eine härtere Bestrafung für solche Taten, insbesondere für diejenigen, die Flughäfen absichtlich lahmlegen und dadurch wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe verursachen. Konkret schlägt er eine „empfindliche Freiheitsstrafe“ vor: „Ich denke an eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten.“

Sanktionen gegen Wiederholungstäter

Wissing sieht zudem eine Notwendigkeit, härter gegen Wiederholungstäter vorzugehen: „Das Maß ist voll. Wir brauchen ein konsequenteres und härteres Durchgreifen des Rechtsstaats. Es müssen schneller und härtere Strafen her“, fügte er hinzu. Er betonte, dass Straftäter, die während des laufenden Gerichtsverfahrens ankündigen, erneut Straftaten zu begehen, harte Sanktionen spüren müssen.

Systempartner sollen Schadensersatzforderungen geltend machen

Darüber hinaus erwartet Wissing von den betroffenen Systempartnern im Luftverkehr, alle entstandenen Schadensersatzforderungen geltend zu machen und so die Täter finanziell zur Rechenschaft zu ziehen. Dies gelte insbesondere für den BER, bei dem der Bund Mitgesellschafter sei – eine weitere Maßnahme, um den sicheren Betrieb an Flughäfen zu gewährleisten und zugleich Straftäter effektiv zu bestrafen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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