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Startseite Deutschland & die WeltVerkehrsministerium setzt Förderung von E-Auto-Ladesäulen fort
Deutschland & die Welt

Verkehrsministerium setzt Förderung von E-Auto-Ladesäulen fort

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 21. Mai 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 21. Mai 2024
Ladestation / dts
26

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) will den Bau von Ladestationen für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge mit zusätzlichen 150 Millionen Euro fördern. Die Unterstützung richtet sich vor allem an Transport- und Logistikunternehmen, Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie andere gewerbliche Flottenanwender.

Förderung für den Aufbau von Ladeinfrastruktur erhöht

Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) betonte die Rolle von gewerblich genutzten Fahrzeugen in der Elektrifizierung des Verkehrs. Sie haben laut Wissing eine deutlich höhere Laufleistung als Privatfahrzeuge und sind somit ein wichtiger Hebel, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Daher fließen weitere 150 Millionen Euro in den Ausbau der gewerblichen Schnellladeinfrastruktur.

Förderanträge und Voraussetzungen

Ab dem 3. Juni können Unternehmen Förderanträge stellen. Jedem Unternehmen steht es frei, genau einen Antrag zu stellen. Bei verbundenen Unternehmen können Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit eigene Anträge stellen, wobei alle Anträge von verbundenen Unternehmen einen Gesamtförderbetrag von 30 Millionen Euro nicht überschreiten dürfen. Kleine und mittlere Unternehmen können eine Förderquote von bis zu 40 Prozent erhalten, für Großunternehmen ist eine Förderquote von bis zu 20 Prozent möglich.

Aufbau der Ladepunkte und Kriterien

Die geförderten Schnellladepunkte müssen in Deutschland errichtet werden und mindestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme laut Installationsprotokoll im Eigentum des antragstellenden Unternehmens bleiben. Zudem muss der für den Ladevorgang benötigte Strom aus erneuerbaren Energien stammen. Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist jedoch nicht zulässig. Die Beschaffung und Installation muss innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides erfolgen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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