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Startseite Deutschland & die WeltBundesverfassungsgerichtsurteil zum Wahlrecht der Ampel kritisiert
Deutschland & die Welt

Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Wahlrecht der Ampel kritisiert

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 29. November 2023
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 29. November 2023
Foto: dts
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Das Bundesverfassungsgerichts-Urteil zum Wahlrecht der Großen Koalition lässt laut dem CDU/CSU-Justiziar Michael Frieser auf eine Verfassungswidrigkeit des neuen Ampel-Wahlrechts schließen. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt fordert in Reaktion auf das Urteil neue Verhandlungen über eine Wahlrechtsreform.

Verfassungsgerichts-Urteil gibt Hinweis auf Verfassungswidrigkeit des Ampel-Wahlrechts

Michael Frieser , Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, deutet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht der Großen Koalition als klaren Hinweis auf eine Verfassungswidrigkeit des neuen Ampel-Wahlrechts. „Die Ampel hat in ihrem Wahlrecht eine Schwächung der Personenwahl vorgenommen, indem Wahlkreise nicht zugeteilt werden, das widerspricht dem Geist des aktuellen Urteils“, äußerte Frieser gegenüber den Zeitungen der „Mediengruppe Bayern“.

Personenwahl wichtiger als Ausgleich von Mandaten

Frieser betonte die Zulassung von bis zu drei ausgleichslosen Überhangmandaten als ein zentrales Element des Urteils, welches die Stärkung der Personenwahl betont und den Standpunkt der Union bestätigt. „Für uns ist zentral, dass das Gericht bestätigt, dass ein Nicht-Ausgleich von Überhangmandaten verfassungskonform ist. Das Gericht bestätigt damit unseren Standpunkt, dass im personalisierten Verhältniswahlrecht, die Zuteilung aller Wahlkreise wichtiger ist als der Ausgleich von Mandaten“, sagte er.

Aufgefordert zu neuen Verhandlungen über Wahlrechtsreform

Alexander Dobrindt, CSU-Landesgruppenchef, ruft nach dem Urteil die Ampel zur Diskussion über eine erneute Reform auf. „Ich fordere die Ampel auf, in Anbetracht dieses Urteils jetzt neue Verhandlungen mit der Union über ein faires Wahlrecht zu führen“, äußerte sich Dobrindt gegenüber der „Mediengruppe Bayern“. Er wirft der Ampel vor, mit ihrer Wahlrechtsänderung vor allem den eigenen Machterhalt sichern zu wollen, und dabei den Wählerwillen zu missachten. „Das Urteil zeigt, dass die Ampel-Wahlrechtsmanipulation ausschließlich dem eigenen Machterhalt dienen soll. Der Wählerwille wird dabei massiv missachtet. Diese Wahlrechtsmanipulation der Ampel darf keine Anwendung finden und muss gestoppt werden“, so Dobrindt.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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