Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung der Schuldenbremse im Nachtragshaushalt 2021 wird der Haushaltsausschuss des Bundestages seine Bereinigungssitzung wie geplant durchführen, jedoch in leicht abgewandelter Form. Eine Expertenanhörung ist für die kommende Woche angesetzt, in der Erkenntnisse über die Auswirkungen des Urteils auf verschiedene Sondervermögen gewonnen werden sollen.
Geplante Expertenanhörung
Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Helge Braun (CDU), erklärte gegenüber ntv, dass man sich durch die Expertenanhörung Klarheit darüber erhoffe, welche Sondervermögen von dem Urteil zur Stärkung der Schuldenbremse betroffen sind. „Nach langen Diskussionen im Haushaltsausschuss gehen wir heute in die Bereinigungssitzung und nächste Woche wird es eine Expertenanhörung geben“, so Braun.
Implikationen des Urteils
Eine zentrale Frage ist, ob die Schuldenbremse insgesamt eingehalten wird. „Dann werden wir schlauer: Ist es so, wie Olaf Scholz es in der Regierungsbefragung gesagt hat, dass es lediglich um den Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds geht? Oder ist es so, dass auch die Finanzierung weiterer Schuldentöpfe durch das Urteil berührt werden?“ Wenn dies der Fall wäre, würde die Herausforderung deutlich zunehmen.
Spannungsfeld Haushaltsausschuss
Der Haushaltsausschuss steht vor der Herausforderung, einen Haushalt bis zum Jahresende aufzustellen, ohne etwas zu beschließen, das die Auswirkungen des Urteils noch nicht berücksichtigt. „Sonst wären alle Fragen auf den nächsten Haushalt verschoben worden. Wir haben beschlossen, die abschließende Abstimmung nicht wie üblich in der Bereinigungssitzung, sondern erst eine Woche später nach der Anhörung durchzuführen.“
Braun hofft, dass bis dahin mehr Klarheit über die juristischen Auswirkungen des Urteils besteht. „Vorläufige Haushaltsführung durch Zeitverzug wäre schlecht, ein nicht verfassungsgemäßer Bundeshaushalt wäre schlechter“, warnte der CDU-Politiker.
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