Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines im Cum-Ex-Skandal verurteilten ehemaligen Finanzbeamten abgewiesen. Die Richter sahen keinen Verstoß gegen seine Verfahrensgrundrechte und wiesen darauf hin, dass die Verfassungsbeschwerde unzulässig war, da sie nicht ausreichend begründet wurde.
Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen
Das Bundesverfassungsgericht gab bekannt, dass die Verfassungsbeschwerde des verurteilten früheren Finanzbeamten, der eine Schlüsselfigur im Cum-Ex-Skandal ist, abgewiesen wurde. Die Beschwerde war gegen die Ablehnung seiner Revision gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs gerichtet. Dennoch konnte das Verfassungsgericht „keinen Verstoß seines Verfahrensgrundrechts auf rechtliches Gehör feststellen“. Auch eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter war nicht „hinreichend substantiiert“ begründet (Beschluss vom 14. Februar 2024, 2 BvR 1816/23).
Urteil im Cum-Ex-Skandal
Der Landgericht Bonn hatte den ehemaligen Finanzbeamten im Dezember 2022 in drei Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung schuldig gesprochen. Ihm wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren auferlegt. Der Beamte soll Akteure in der Finanzindustrie beraten und gilt als vermutliche Schlüsselfigur bei den Cum-Ex-Aktiengeschäften. Das Geschäftsmodell wurde vom Bundesgerichtshof im Jahr 2021 als Straftat gewertet.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Ablehnung der Verfassungsbeschwerde des verurteilten Finanzbeamten fügt damit einem der größten Finanzskandale Deutschlands ein weiteres Kapitel hinzu.
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