Der Bund der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen begrüßt das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 und sieht darin klare Handlungsanweisungen für die Landespolitik. Insbesondere die Kreditaufnahme und Umwidmung von Notlagenkrediten wurde kritisiert.
Reaktion des Bundes der Steuerzahler in NRW
Rik Steinheuer, der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler in NRW, äußerte seine Erleichterung über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und betonte ihre Bedeutung für die Landespolitik in NRW. „Gut, dass das Bundesverfassungsgericht Kreditaufnahmen auf Vorrat und der Umwidmung von Notlagenkrediten – wie sie Ende letzten Jahres auch unsere Landesregierung ursprünglich geplant hatte – einen Riegel vorgeschoben hat“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe).
Folgen der Entscheidung für NRW
Steinheuer hob hervor, dass das Urteil eine solide und generationengerechte Haushaltspolitik in NRW fördere. Er kritisierte die Praxis ständig neuer Sondervermögen auf Landesebene als „zusätzliche Kreditermächtigungen außerhalb des regulären Haushalts“ und forderte deren Einstellung.
Kriterien für schuldenfinanzierte Krisenmaßnahmen
Die strengen Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts binden laut Steinheuer auch die Politik in NRW. Er betonte die Notwendigkeit eines „eindeutigen Veranlassungszusammenhangs zwischen einer festgestellten Notsituation und den ergriffenen schuldenfinanzierten Krisenbewältigungsmaßnahmen“. Steinheuer wies darauf hin, dass dies bei den Corona-Schulden nicht immer der Fall gewesen sei.
Beispiele für fehlenden Veranlassungszusammenhang
Als Beispiele für eine fehlende Veranlassung nannte Steinheuer Finanzierungen für Maßnahmen gegen den Borkenkäfer oder die energetische Sanierung von Krankenhäusern. Im Hinblick auf das aktuelle Sondervermögen zur Bewältigung der Krisen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg meinte er, „dass so etwas nicht mehr geht“.
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